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Fragenkatalog für Verfassung

 

1. Was ist ein Staat?

2. Wie ist das Staatsgebiet definiert?

ist jenes Gebiet, in dem der Staat seine Herrschaft (Staatsgewalt) ausübt
(Staatsvertrag von St. Germain 1919, VABST Kärnten 1920 u. Burgenland 1921)

3. Was bedeutet Staatsvolk?

alle Personen mit zugehöriger Staatsbürgerschaft

der Staatsbürger besitzt Rechte und Pflichten (z.B.: Wehrpflicht, Wahlrecht)

4. Was bedeutet Staatsgewalt?

ist eine bestimmte Ordnung des Staates ist in der Verfassung geregelt und

teilt sich in 2 Teile


Die EU ist eine "Vielstaatengemeinschaft", kein Vielvölkerstaat!!

5. Welche Staatsformen kennen sie und was besagt sie?

Allgemein:
Die Staatsform gibt Auskunft darüber, wer an der Spitze des Staates steht, und wie er dort hinkommt

- die Monarchie
an der Spitze steht Monarch, in der Regel durch Erbfolge auf Lebenszeit, ohne Zutun des Staatsvolkes, er ist dem Volk gegenüber nicht verantwortlich, er ist daher unabsetzbar.

- Republik
an de Spitze steht ein auf bestimmte Zeit vom Staatsvolk gewähltes Staatsoberhaupt (BP). Er ist dem Volk gegenüber politisch und rechtlich verantwortlich, und kann daher vorzeitig abgesetzt werden.

Staatsgewalt ist auf verschiedene Organe aufgeteilt

Österreich = parlamentarische, mittelbare demokratische Republik (schon leichte Ansätze einer Präsidentschaftsrepublik – z.B.: Ernennung u. Entlassung der Bundesregierung)

6. Welche Regierungsformen kennen sie und was besagt sie?

Allgemein:
gibt Auskunft darüber, auf welche Weise und durch wen ein Staat regiert wird, und wie die regierenden Organe an die Regierungsposition gelangen

7. Was bedeutet "Präsidentschaftsrepublik", "Parlamentarische Republik"?

Präsidentschaftsrepublik bedeutet, dass der Präsident nicht nur nach außen repräsentiert, sondern ihm auch Schwergewicht bei der Regierungstätigkeit zukommt (USA, Frankreich)

Parlamentarische Republik bedeutet, dass die Vollziehung von der Gesetzgebung abhängig ist (z.B. durch Misstrauensvotum). Dies trifft für Österreich zu (parlamentarische mittelbar demokratische Republik), aber auch der BP hat einschneidende Kompetenzen (Züge einer Präsidentschaftsrepublik), z.B. Ernennung/Entlassung der B-Reg.

8. Was ist/regelt die Verfassung ?

Bestandteile:

9. Nenne einige Rechtsquellen des österreichischen Bundesverfassungsrechtes?

B-VGs = jedes andere Bundesverfassungsgesetz (Neutralitätsgesetz)

10. Wie weiss ich dass es ein Verfassungsgesetz ist??

Weil in Klammer Verfassungsgesetz steht

11. Der Stufenbau (Bausteine) der Rechtsordnung?

Die Verfassung als oberstes Recht stellt die Grundlage der staatlichen Ordnung dar. Kann nur durch Verfassungsgesetz aufgehoben, geändert oder ergänzt werden (1/2 u 2/3)

Eine höhere Norm kann durch eine niedrigere Norm nicht aufgehoben werden, die niederrangige Norm darf der höherrangigen Norm nicht wiedersprechen. Ausnahme: Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten (= gesetzesvertretende Verordnungen)


EU-Recht ist eigentlich nicht übergeordnet, allerdings dürfen innerstaatliche Maßnahmen nicht dem EU-Recht widersprechen; EU-Recht genießt Vorrang.

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Eine höhere Norm kann durch eine niedrigere Norm nicht aufgehoben werden, die niederrangige Norm darf der höherrangigen Norm nicht wiedersprechen. Ausnahme: Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten (= gesetzesvertretende Verordnungen)

12. Was sind Grundprinzipien, welche Bedeutung haben sie und welche gibt es?

Die Prinzipien (leitende Grundsätze) stellen die höchstrangigen Rechtsvorschriften im Stufenbau der Rechtsordnung dar.

Eine Änderung auch nur eines dieser Grundprinzipien kann nur mit 2/3 Mehrheit erfolgen und erfordert eine zwingende Volksabstimmung, weil dies eine Gesamtänderung der Verfassung wäre.

– Demokratisches Prinzip
– Republikanisches Prinzip
– Bundesstaatliches Prinzip
– Rechtsstaatliches Prinzip
– (Gewaltentrennendes Prinzip)

Die Neutralität stellt kein Grundprinzip lt. herrschender Lehrmeinung dar.

13. Welche Grundprinzipien sind vom EU-Beitritt beeinträchtigt?

Demokratische (durch den EU-Beitritt wurde dieses Prinzip beeinträchtigt, als wesentliche Gesetzgebungskomponenten nicht vom Volk gewählten Organen zustehen) und das bundesstaatliche Prinzip (wesentliche Gesetzgebungskompetenzen von Bund bzw. Länder an Organe der EU abgegeben wurden).

14. Erklären Sie das Demokratische Prinzip und die Bedeutung der Grundsätze (Elemente) bei Wahlen!

Art. 1 B-VG: Österreich ist eine demokratische Republik, ihr Recht geht vom Volk aus.

Die Mitwirkung des Volkes ist mittelbar durch die Wahl von Repräsentanten für Bund, Länder und Gemeinden (Volksabstimmung, Volksbefragung und Volksbegehren bringen eine Annäherung an eine unmittelbare Demokratie). Durch den EU-Beitritt wurde dieses Prinzip beeinträchtigt, als wesentliche Gesetzgebungskomponenten nicht vom Volk gewählten Organen zustehen.

Die Wahl der Vertretungskörper NR, LT und Gemeindevertretung erfolgt nach dem
– allgemeinen Wahlrecht (alle männlichen und weiblichen Staatsbürger, sofern sie das Wahlalter haben und kein Wahlausschlussgrund vorliegt z.B. Gefängnisstrafe)
– gleichen Wahlrecht (alle Stimmen werden im Ermittlungsverfahren gleich bewertet ohne Rücksicht auf persönliche Verhältnisse des Wählers)
– unmittelbaren Wahlrecht (Wähler wählen unmittelbar die entsprechenden Parteilisten, nicht mittelbar über Wahlmänner)
– geheimen Wahlrecht (Schutz des Wahlgeheimnisses; kein Zwang eines Zeugen über Aussage seines Wahlverhaltens ist möglich, Einrichtung von Wahlkabinen, Einrichtung von Wahlsprengeln in entsprechender Größe, blickdichte Kuverts)
– freien Wahlrecht (Stimmabgabe kann nach eigenem Gutdünken und politischer Überzeugung erfolgen ohne dass jemand darauf Einfluss nehmen könnte und ohne dass dadurch bestimmte Konsequenzen verbunden wären)
– persönlichen Wahlrecht (Wahlrecht kann nicht durch Vertreter ausgeübt werden außer bei Sehschwachen oder gebrechlichen Personen; widerspricht der Briefwahl, da nicht gewährleistet ist wer stimmt bzw. unter welchen Bedingungen stimmt)
– Verhältniswahlrecht (die Aufteilung der Mandate auf die einzelnen Parteien erfolgt im Verhältnis der abgegebenen Stimmen, durch Definition einer Sprungklausel wird eine Zersplitterung vermieden)

15. Wodurch ist im Bundesverfassungsgesetz das demokratische Prinzip gewährleistet?

Die Vertretungskörper Nationalrat, Landtage und Gemeindevertreter (Bundesrat, Bundesversammlung nicht) werden aufgrund des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen, persönlichen Verhältniswahlrecht gewählt

16. Was wissen Sie über Wahlprinzipien?

Das Wahlrecht ist ein wesentlicher Ausfluss des demokratischen Prinzips.

Das B-VG legt fest, dass die Vertretungskörper Nationalrat, Landtag und GV aufgrund des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen, freien und persönlichen Verhältniswahlrechtes gewählt werden.

17. Welche Wahlbehörden gibt es?

- Landeswahlbehörden

- Bezirkswahlbehörden

- Gemeindewahlbehörden

- Sprengelwahlbehörden

- besondere Wahlbehörden

18. Was sind Sonderwahlbehörden?

sind die sogenannten fliegenden Wahlbehörden die zu Krankenhäusern und Seniorenheimen fahren um den Bettlägerigen die Wahl zu ermöglichen

19. Was ist der Unterschied zwischen Verhältniswahlrecht und Mehrheitswahlrecht
seit 1999 Direktwahl des BGM

– Verhältniswahlrecht (Die Aufteilung der Mandate auf die einzelnen Parteien erfolgt im Verhältnis der abgegebenen Stimmen, durch Definition einer Sprungklausel wird eine Zersplitterung vermieden)

- Mehrheitswahlrecht (nur der relativ stärkste kommt ins Parlament)
gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.

20. Wer ist aktiv, wer ist passiv wahlberechtigt im Nationalrat?


aktiv: alle Männer und Frauen mit österr. Stb., die vor dem 1.1. des Wahljahres das 18. Lj. vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

passiv: (= wählbar) sind alle aktiv Wahlberechtigten, die vor dem 1.1. des Wahljahres das 19. Lj. vollendet haben


21. Wer ist bei Bundespräsidentenwahl aktiv/passiv wahlberechtigt, wer darf nicht gewählt werden?

aktiv: alle Männer und Frauen mit österr. Stb., die vor dem 1.1. des Wahljahres das

18. Lj. vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Passiv wahlberechtigt ist, wer vor dem 1.1. des Wahljahres das 35. Lj. überschritten hat.

Mitglieder von regierenden Häuser, oder die ehemals regiert haben, sind ausgeschlossen.

EU-Bürger dürfen für Kommunalwahlen passiv gewählt werden.

22. Erläutern Sie das republikanische Prinzip!

Österreich hat als Staatsoberhaupt keinen Monarchen sondern einen gewählten Bundespräsidenten, der in seiner Funktion zeitlich begrenzt (max. 2 Perioden), politisch verantwortlich und rechtlich verantwortlich ist (-> Bundesversammlung kann BP absetzen)

23. Beschreiben Sie das Rechtsstaatliche Prinzip!

Österreich ist ein Rechtsstaat, d.h. die Rechtsordnung ist inhaltlich genau bestimmt und die Einhaltung der Rechtsvorschrift wird durch Kontrolleinrichtungen gesichert (im Gegensatz zu einem Polizeistaat). Auch die staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden ("Legalitätsprinzip"), es darf keine Willkür geben.

Ein Rechtsstaat muss sein:
- ein Verfassungsstaat (staatl. Einrichtungen und das staatl. Handeln müssen auf Gesetze bzw. auf die Verfassung und das EU-Recht rückführbar sein -> Schutz vor willkürlichem Handeln)
– ein Gesetzesstaat (die Gesetze müssen Rechte und Pflichten des Einzelnen relativ bestimmt festlegen und allgemein kundgemacht werden -> Problem der Gesetzesflut und unlesbaren Gesetze)
– ein Rechtsschutzstaat (die den Bürgern eingeräumten Rechte müssen für diese auch durchsetzbar sein -> Sicherstellung durch unabhängige Gerichte bzw. Tribunal, verfassungsrechtliche Gewährleistung von Grundrechten)

24. Was ist das bundesstaatliche Prinzip (bzw. Charakteren) im Bundesverfassungsgesetz?

Info:

25. Grundrechte (rechtsstaatliches Prinzip)

Art. 2 "Vor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich"

Einige wichtige Grundrechte

26. Was ist der Gleichheitsgrundsatz?

Art. 2 Staatsgrundgesetz: "Vor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich".

Art. 7 bestimmt weiter dazu, dass alle Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses ausgeschlossen sind. Außerdem bekennen sich Bund, Länder und Gemeinden zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau.

27. Ist die Neutralität ein Grundprinzip?

28. Was ist das gewaltentrennende Prinzip im B-VG (3 Säulen der Staatsgewalt)

Die Trennung der Staatsgewalt kommt aus der Überlegung um Missbräuche zu verhindern - gegenseitige Kontrolle (sonst Diktatur)

Die 3 Säulen der Staatsgewalt:

29. Was ist der 26.10. für ein Feiertag und warum ist er unser Nationalfeiertag?

Nationalfeiertag, Erlassung des Neutralitätsgesetzes am 26.10.1955

30. Was wissen sie über die Neutralität Österreich / Historisch?

Dieses verpflichtet Österreich unter anderem "immerwährend eine Neutralität der Art zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird". Am 26. 10. 1955 wurde das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs vom Nationalrat beschlossen. Darin erklärt Österreich seine immerwährende Neutralität, verpflichtet sich, keinen militärischen Bündnisse beizutreten, sich selbst "mit allen zu Gebote stehenden Mitteln" zu verteidigen und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet nicht zuzulassen.

31. Was ist die Kompetenzverteilung?

Darunter versteht man die Art und Weise, wie die staatlichen Funktionen (die "Staatsgewalt") zwischen Bund und Ländern aufgeteilt sind. Die Gerichtsbarkeit obliegt ausschließlich dem Bund, die Gesetzgebung und die Verwaltung sind zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.
Diese Kompetenzen werden im wesentlichen in den Art. 10 bis 15 des B-VG festgelegt.

32. Was ist die Kompetenzkompetenz und wer hat sie?

Art. 10 B-VG - der Bund hat das Recht die Kompetenzen zu verteilen - Kompetenz-Kompetenz.
Bei Schmälerung der Zuständigkeit der Länder - Zustimmung des Bundesrates erforderlich
Bund und Länder teilen sich Gesetzgebung und Vollziehung - Kompetenzen festgelegt in den Artikeln 10 - 15 B-VG


33. Nennen Sie die 4 Haupttypen d. Kompetenzverteilung und Beispiele

34. Nennen sie Beispiele für Sonderkompetenzbestimmungen?

35. Was ist der Begriff Bedarfskompentenz?

zur bundesgesetzlichen Regelung der Verwaltungsverfahrensgesetze, wenn einheitliche

Vorschriften für notwendig erscheinen z.B. AVG, VStG, VVG, Abfallwirtschaft

36. Was sind allgemeine Vertretungskörper und deren Wesen?

37. Wie viele Abgeordnete haben ?

38. Wie wird der Nationalrat gewählt?

Info: regionale Wahlorganisation je L ein Wahlkreis – Sbg. 5 (Regionalwahlkreis Tennengau/Flachgau 5B)

Die Organe des NR:

Der Präsident des Nationalrates:

- führt den Vorsitz in den Sitzungen

- bestimmt die Tagesordnung

- eröffnet und schließt die Sitzungen

- leitet die Verhandlungen und Abstimmungen

- handhabt die Geschäftsordnung (Geschäftsordnungsgesetz 1975)

39. Aufgaben des Nationalrates?

  • politische Kontrolle (Misstrauensvotum, Interpellationsrecht, Resolutionsrecht, Enqueterecht)
    finanzielle Kontrolle
    (Landesrechnungshof, Genehmigung Budget und Voranschlag)
    rechtliche Kontrolle
    (für die Einhaltung der Bundesverfassung)

    (Anklage beim VfGH des Bundespräsidenten durch Bundesversammlung, der Mitglieder Bundesregierung durch Nationalrat)
  • Gegenstand einer Sitzung bzw. womit befasst sich der Nationalrat

    Info:

    40. Wieviele Mandate werden im Nationalrat gewählt?

    183 Mandate

    41. Wie kommen Beschlüsse im Nationalrat zustande? (Quorum/Quod)

    für einen gültigen Beschluss ist notwendig

    42. Ist eine vorzeitige Auflösung des Nationalrates möglich?

    wahrheitsgetreue Berichte über die Verhandlungen in öffentlichen Sitzungen des Nationalrats u. seiner Ausschüsse (z.B. Presseberichte) bleiben von jeder Verantwortung frei

    43. Was ist der Bundesrat, welche Probleme hat er?

    Der BR vertritt die Interessen der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes. Die Zahl der zu entsendenden Mitglieder (insgesamt 64 Mitglieder) richtet sich nach dem Verhältnis der Bürgerzahl der Länder (mind. 3, max. 12 Mitglieder). Salzburg derzeit 4 (z.B. BGM Ludwig Pieringer von Wals).

    Der BR hat keine Gesetzgebungsperiode, er tagt in Permanenz und wird partiell nach den Landtagswahlen erneuert. Der BR hat absolutes Vetorecht und ist im Koalitionspakt eingebunden

    Probleme:

    Durch Einbindung in die Koalitionsabkommen trägt der Bundesrat die Beschlüsse des Nationalrats mit. Kein Stellungnahmerecht bei Gesetzesentwürfe.

    Der BR tagt am Sitz des NR. Der Vorsitz im BR wechselt halbjährlich in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer (Vorsitzender ist der an 1. Stelle entsendete Vertreter des Vorsitzlandes).

    44. Wie wird man Bundesrat?

    Die Mitglieder werden von den Landtagen für die Dauer ihrer Gesetzgebungsperiode gewählt, sie müssen nicht dem Landtag angehören aber passiv wählbar sein. Die Zusammensetzung erfolgt nach dem Parteienverhältnis im Landtag.

    45. Welche Aufgaben hat der Bundesrat?

    – Gesetzesanträge an den NR
    – Einspruchs- und Zustimmungsrecht zu Gesetzesbeschlüssen des NR

    (suspensives/absolutes Veto)
    – Recht eine Volksabstimmung zu verlangen, wenn Gesetzesbeschlüsse des NR eine Teiländerung. der Verfassung beinhalten

    Zur Vorberatung der Angelegenheiten werden Ausschüsse gewählt, in der Regel kommt ein gültiger Beschluss bei Anwesenheit von 1/3 Mitglieder und unbedingter Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu Stande.

    46. Was ist die Bundesversammlung und welche Aufgaben hat Sie?

    Sie wird durch das gemeinsame Zusammentreten der Mitglieder des NR und des BR gebildet, ist keine gesetzgebende Körperschaft, sondern ein Vollzugsorgan.

    Aufgaben: (in der Bundesverfassung taxativ aufgezählt - in 1. Linie in Zusammenhang mit Bundespräsidenten)
    – Angelobung des neuen BP
    – Beschlussfassung über die Abhaltung einer Volksabstimmung zur Absetzung des

    Bundespräsidenten
    – Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des BP
    – Anklageerhebung beim VfGH, wenn der BP die Verfassung verletzt
    – Beschlussfassung über eine Kriegserklärung (nur wenn wir angegriffen werden)

    Die Einberufung erfolgt durch den BP (Kriegserklärung oder Angelobung des neuen BP) oder durch den Bundeskanzler (andere Punkte oben). Vorsitzende sind abwechselnd der Präsident des NR und des BR.

    47. Wie erfolgt die Wahl zum Landtag?

    Die Wahl zum Landtag erfolgt nach den selben Wahlgrundsätzen und Wahlalter wie beim NR. In Salzburg besteht keine Wahlpflicht. Der Landtag in Salzburg besteht aus 36 Mitgliedern und hat eine Gesetzgebungsperiode von 5 Jahren. Für die Durchführung gilt die Landtagswahlordnung (6 Wahlbezirke, jedem ist eine bestimmte Abgeordnetenzahl zugeordnet, Landes-, Bezirks-, Gemeinde-, Sprengel- und besondere Wahlbehörden).

    Verfassungsrechtliche Grundlage ist das Landes-Verfassungsgesetz 1999 L-VG

    Der neu gewählte Landtag in Salzburg ist binnen 8 Wochen nach der Wahl vom ältesten Mitglied des Landtages einzuberufen.

    Der Landtag wählt den 1., 2. und 3. Landtagspräsidenten (1. Derzeit Georg Grießner), die Landesregierung, die Abgeordneten zum Bundesrat und die Ausschüsse.
    Der Landtag hat jährliche Tagungen ("Sessionen").


    Vorzeitige Auflösung:
    – Beschluss des Landtages (Selbstauflösung) -> Gesetz muss mit NR geklärt werden
    – Antrag der Bundesregierung mit Zustimmung des BR durch den BP


    48. Welche Aufgaben hat der Salzburger Landtag

    – Landesgesetzgebung (Gesetze müssen der Bundesregierung vorgelegt werden)
    – Wahl der vom Land zu entsendenden Mitglieder des Bundesrates
    – Wahl der Mitglieder der Landesregierung
    – Wahl der eigenen Organe
    – Kontrolle der Vollziehung
    * politisch: + Interpellationsrecht
    + Resolutionsrecht
    + Enqueterecht
    + Misstrauensvotum
    * finanziell (Landesrechnungshof, Budget und Voranschlag)

    49. Welche Abstimmungserfordernisse/verhältnisse gelten im Landtag?

    Beschlussfähigkeit: einfache Gesetze: ½ Mitglieder anwesend, einfache Mehrheit
    Verf.-Gesetze: ½ Mitglieder anwesend, 2/3 Mehrheit
    Misstrauensvotum: ½ Mitglieder anwesend, einfache Mehrheit


    50. Welche wichtigen Aufgaben hat der Landtag, die der Nationalrat nicht hat?

    Dem Landtag obliegt das ausschließliche Recht der Landesgesetzgebung.

    51. Wie viele Mandate werden im Landtag gewählt?

    36 Mandate

    52. Was ist Immunität, welche Arten gibt es?


    Immunität: Mitglieder des NR, BR, der Landtage und der BP genießen das Recht der Immunität (d.h. Unverantwortlichkeit gegenüber außerhalb der Volksvertretung stehender Autoritäten -> Ermöglichung der effizienten Ausübung des Mandates)

    berufliche Immunität: Abgeordnete können für die in Ausübung ihres Berufes geschehenen Abstimmungen überhaupt nicht (auf Lebenszeit) verantwortlich gemacht werden, für die in ihrem Beruf gemachten mündlichen oder schriftlichen Äußerungen nur vor dem Vertretungskörper ("parlamentarische Redefreiheit")


    außerberufliche Immunität: Abgeordnete können wegen einer strafbaren Handlung ohne Zustimmung des Vertretungskörpers nur dann gerichtlich oder verwaltungsbehördlich verfolgt werden, wenn die Handlung "offensichtlich" nicht in Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit steht.

    "Immunitätsausschuss" des NR und des Landtages
    Die Verhaftung eines Abgeordneten wegen einer strafbaren Handlung darf nur mit Zustimmung des Vertretungskörpers erfolgen (Immunitätsausschuss). Ebenso sind Hausdurchsuchungen von Abgeordneten nur mit Zustimmung des Vertretungskörpers zulässig.

    53. Was sind Unvereinbarkeitsbestimmungen und warum gibt es Sie?

    Im Ausfluss des "gewaltentrennenden Prinzips" sind für die obersten Organe eine Reihe von Ämtern und beruflichen Stellungen unvereinbar.

    Sie können nicht gleichzeitig oberstes Organ des Bundes und eines Landes oder Organ der Vollziehung und der Kontrolle sein. z.B. Bundespräsident kann nicht gleichzeitig Bundeskanzler sein usw.

    54. Was sagt ihnen der Begriff "freies Mandat"?

    - "Freies Mandat": Mitglieder des NR, des BR und der Landtage sind bei der Ausübung ihrer Stellung an keinen Auftrag gebunden (in der Praxis steht dem der Klubzwang entgegen)

    55. Wer macht die Gesetze, die in Österreich gelten (gesetzgebende Körperschaften)?

    Nationalrat mit Bundesrat, Landtage, Rat der EU

    56. Wie kann ein Gesetzesvorschlag zustande kommen (wer kann es initiieren)?

    Die Bundesgesetzgebung erfolgt durch den NR gemeinsam mit dem Bundesrat.

    – Initiativantrag von mind. 5 NR-Mitglieder oder eines Ausschusses;
    – Vorlage der Bundesregierung (ca. 90 % der Gesetze) (Vorschlag durch Ministerium);
    – Gesetzesantrag von mind. 1/3 der Bundesrat-Mitglieder
    – Volksbegehren von mind. 100.000 Stimmberechtigten oder je 1/6 der

    Stimmberechtigten von drei Bundesländern

    Verschiedenen Körperschaften (Kammern) oder Organen (Ministern, Landesregierungen) werden durch einfache Gesetze Begutachtungsrechte von beabsichtigten Regierungsvorlagen eingeräumt.

    57. Wann tritt ein Gesetz in Kraft? (auch rückwirkend möglich?)

    Ein Gesetz tritt mit Ablauf des Tages, an dem das betreffende Bundesgesetzblatt versendet wird, in Kraft.

    Rückwirkend können auch Gesetze in Kraft treten, ausgenommen Strafgesetze!

    58. Wie lautet das Prozedere (Verfahrensweise) eines Gesetzesbeschlusses im Nationalrat?

    1. Lesung (nicht verpflichtend; Besprechung allgemeiner Grundsätze der Vorlage; Abstimmung ob Vorlage an Ausschuss zur Vorberatung überwiesen werden soll, sonst Verwerfung; entfällt oft !)

    Vorbereitung der Beschlussfassung des Plenums durch Ausschüsse

    2. Lesung General- und Spezialdebatte (aufgrund des Berichtes der Ausschüsse)

    3. Lesung Abstimmung des NR über die Vorlage als Ganzes à "Gesetzesbeschluss des Nationalrates"

    Übermittlung des Gesetzesbeschlusses unverzüglich durch NR-Präsidenten an den Bundesrat

    Bundesrat: - kein Einspruch wird erhoben
    - Erhebung eines Einspruches wird unterlassen
    - Erhebung eines begründeten Einspruches innerhalb von 8 Wochen schriftlich;

    ist durch den Bundesratsvorsitzenden dem NR mitzuteilen und dem BK zur Kenntnis zu bringen

    absolutes Vetorecht des Bundesrates, wenn durch ein Gesetz die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung oder Vollziehung eingeschränkt wird; die ausdrückliche Zustimmung durch den Bundesrat ist erforderlich. In bestimmt. Fällen unterliegen Gesetzesbeschlüsse nur der Kenntnisnahme durch den BR (z.B.: Bundesfinanzgesetze).
    Bei Einspruch kann die Vorlage vom NR entweder fallengelassen werden oder durch den NR ein Beharrungsbeschluss gefasst werden (Anwesenheit von mind. ½ der NR-Mitglieder).

    Bei Änderungen durch den NR ist der Bundesrat erneut zu befassen.

    Der Gesetzesbeschluss ist dem BP durch den Bundeskanzler zur Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens des Gesetzes vorzulegen und vom Bundeskanzler gegenzuzeichnen. Anschließend erfolgt die Kundmachung im Bundesgesetzblatt (Teil I: Gesetze, Teil II: Verordnungen, Teil III: Staatsverträge)

    Gesetze und Verordnungen treten mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem das betreffende Bundesgesetzblatt versendet wurde, ausgenommen, es wird etwas anderes bestimmt (kann auch rückwirkend sein, ausgenommen z.B. Strafgesetze). Der Zeitraum zwischen Veröffentlichung und Inkrafttreten eines Gesetzes wird als "Legisvakanz" bezeichnet.

    einfaches Gesetz: 1/3 der NR-Mitglieder muss anwesend sein, einfache Mehrheit ist erforderlich
    Verfassungsgesetz: ½ der NR-Mitglieder muss anwesend sein, 2/3-Mehrheit ist erforderlich

    59. Was geschieht wenn der Bund kein Grundsatzgesetz erlassen hat?

    Sind vom Bundesgesetzgeber keine Grundsätze aufgestellt worden (Art. 12), kann die Landesgesetzgebung solche Angelegenheiten frei regeln (z.B. Sbg. Sozialhilfegesetz)

    61. Was ist ein Beharrungsbeschluss?

    Gesetzesbeschluss durch Nationalrat:

    Erhebt der Bundesrat einen begründeten Einspruch gegen einen Gesetzesbeschluss des Nationalrates, kann der Nationalrat einen Beharrungsbeschluss fassen (bei Anwesenheit von mind. der Hälfte der Nationalratsmitglieder)

    Gesetzesbeschluss durch Landtag:

    Im Landtagsplenum werden Gesetzesbeschlüsse gefasst und an den Landeshauptmann weitergeleitet und vom LH ins Bundeskanzleramt. Die Bundesregierung kann wegen Gefährdung von Bundesinteressen (z.B. Kompetenzfrage) innerhalb von acht Wochen dem Landeshauptmann einen begründeten Einspruch bekannt geben.

    Wiederholt der Landtag den Gesetzesbeschluss (= Beharrungsbeschluss), darf dieser im Landesgesetzblatt kundgemacht werden.

    62. Wie kommen Landesgesetze zustande (Wer kann ein Landesgesetz initiieren)?

    Die Landesgesetzgebung erfolgt durch den Landtag

    Gesetzesvorschlag:
    - Initiativantrag von mind. 2 Abgeordneten
    - Volksbegehren
    - Ausschussanträge
    - Vorlagen der Landesregierung

    bis zu 3 Lesungen analog zum Nationalrat

    Der Gesetzesbeschluss muss dem Bundeskanzleramt durch den Landeshauptmann übermittelt werden

    Bundesregierung:
    - Zustimmung
    - kann sich verschweigen
    - kann innerhalb von 8 Wochen Einspruch erheben (Gefährdung von

    Bundesinteressen) -> an den LH

    Falls ein Landesgesetz bei der Vollziehung die Mitwirkung von Bundesorganen vorsieht, so muss die Bundesregierung der Gesetzesvorlage zustimmen (z.B. Angelegenheiten des Salzburger Landes-Polizeistrafgesetzes)

    Der Landtag hat das Recht auf einen Beharrungsbeschluss (Wiederholungsbeschluss)

    Die Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens des Gesetzes erfolgt durch den Präsidenten des Landtages und der Gegenzeichnung durch den Landeshauptmann.

    Die Veröffentlichung erfolgt im Landesgesetzblatt.

    Einfaches Gesetz, Misstrauensvotum, Beharrungsbeschluss: ½ der LT-Mitglieder anwesend, einfache Mehrheit
    Verfassungsgesetz: ½ der LT-Mitglieder muss anwesend sein, 2/3-Mehrheit ist erforderlich

    63. Was ist neu am Salzburger Landes-Verfassungsgesetz 1999?

    Proporz-Abschaffung (alle Partein mit entsprechenden Stimmenanteil müssen in der Landesregierung vertreten sein)

    LV-G = Hauptwerk, Landesverfassungsgesetze (Stadtrecht Salzburg)

    64. Wer beurkundet Landesgesetze, wer nimmt die Gegenzeichnung vor?

    Die Beurkundung erfolgt durch den Präsidenten des Landtages und der Gegenzeichnung durch den Landeshauptmann.

    65. Wie wird das Landesrecht vollzogen?

    Die Länder sind in politische Bezirke eingeteilt, in denen die Bezirksverwaltungsbehörde die allgemeine staatliche Verwaltung in 1. Instanz führen. Bez.verw.behörden sind die BH die Bgm. der Städte mit eigenem Statut. Die Bezirksverwaltungsbehörden haben sowohl die Landesverwaltung als auch die mittelbare Bundesverwaltung zu besorgen.

    66. Was geschieht, wenn Ausführungsgesetze vom Land nicht erlassen werden?

    Eine Nichterlassung des Ausführungsgesetzes durch den Landesgesetzgeber führt dazu, dass der Bund die Kompetenz hiefür erhält. Sobald das Land das Ausführungsgesetz erlassen hat, tritt jenes des Bundes außer Kraft.

    67. Was bedeutet es, wenn sie eine Verordnung des Landeshauptmannes in Landesgesetze finden?.

    Wenn eine Verordnung des Landeshauptmannes im Gesetzblatt steht, weist es automatisch darauf hin, dass es sich um eine mittelbare Bundesverwaltung handelt.

    (LH = Träger der mittelbaren Bundesverwaltung)

    68. Wie kann das Volk an der Gesetzgebung mitwirken?

    Außerdem Bürgerbefragung, Bürgerbegehren und Bürgerabstimmung

    69. Wann kommt es zu einer Volksabstimmung?

    Ergebnis zu beschlossenen Gesetz ist für Bund u. Länder bindend (Zwentendorf, Abschaffung des Proporzes)

    70. Wann muss es zwingend zu einer Volksabstimmung kommen?

    - Jede Gesamtänderung der Verfassung (Grundprinzipien) muss einer
    Volksabstimmung unterzogen werden (obligatorische Volksabstimmung),

    - Unabhängig von der Gesetzgebung ist die Volksabstimmung zur Absetzung des
    Bundespräsidenten vorgesehen.

    71. Welche besondere Form d. Volksabstimmung sieht die Sbg. Landesverfassung?


    " Es bestehen analoge Regelungen.
    " Salzburg kennt die Volksabstimmung aufgrund eines Volksbegehrens.
    " Gesetzesantrag von mehr als 10.000 Stimmen unterstützt - Volksabstimmung muss abgehalten werden

    72. Was ist ein Volksbegehren?

    73. Was ist eine Volksbefragung?

    74. Was ist eine Verordnung?

    Jede Verwaltungsbehörde darf auf Grund der Gesetze innerhalb ihres Wirkungsbereiches Verordnungen erlassen

  • - Durchführungs-Verordnungen

    - verfassungsunmittelbare Verordnungen (z.B.: Notverordnung d. Bundespräsidenten

    bei Krisen , ortspolizeiliche Verordnung wie Fußgängerzone, Rasenmähen am Sonntag)
    - Erlässe (auch Verwaltungsverordnungen genannt) = generelle Weisungen an die Verwaltungs- Organe (intern – nach außen werden keine Rechte u. Pflichten begründet)

  • 75. Was ist das Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten?

    eine Not-VO darf nur erlassen werden: (1 oder 2 und 3)

    ähnliches Notverordnungs- Recht hat die Landesregierung

    76. Was ist eine Wiederverlautbarung?

    Der Bundeskanzler ist gemeinsam mit dem jeweils zuständigen Bundesminister ermächtigt, Gesetze die durch spätere Vorschriften (Novellen) unübersichtlich geworden sind mit verbindlicher Wirkung neu zu verlautbaren (ausgenommen ist das B-VG). Ab der Kundmachung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz nur mehr in der wiederverlautbarten Fassung anzuwenden.

    Die Wiederverlautbarung bringt Gesetze wieder in eine lesbare Form.

    Die Landesregierung hat eine ähnliche Ermächtigung zur Wiederverlautbarung von Landesgesetzen.

    Die Wiederverlautbarung verliert durch das RIS an Bedeutung.

    77. Welche Organe der Vollziehung gibt es?

    Es gibt die Gerichte und die Verwaltungsbehörden. Das B-VG legt fest, dass die Justiz von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt ist, d.h. keine Behörde kann zugleich als Gericht und Verwaltungsbehörde fungieren, kein Instanzenzug kann von einer Verwaltungsbehörde an ein Gericht oder umgekehrt gehen, es gibt kein gegenseitiges Weisungsrecht.

    78. Was wissen sie über Gerichte?

    Die Gerichtsbarkeit obliegt ausschließlich dem Bund, es gibt keine Gerichte der Länder. Alle Akte der Gerichte sind Bundesvollziehung, auch wenn die Gerichte aufgrund von Landesgesetzen tätig werden. Die Organisation der Gerichte wird durch Bundesgesetz geregelt.

    79. Was ist der Unterschied Zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden?

    Die Gerichtsbarkeit unterscheidet sich von der Verwaltung vor allem dadurch, dass die Vollziehung in erster Linie durch unabhängige, unabsetzbare und unversetzbare Richter geschieht.

    Das B-VG legt fest, das die Justiz von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt ist. Keine Behörde kann zugleich als Gericht und Verwaltungsbehörde fungieren, kein Instanzenzug kann von einer Verwaltungsbehörde an ein Gericht oder umgekehrt gehen, und es gibt kein gegenseitiges Weisungsrecht.

    Gerichte: Zivil- und Strafsachen, ausgenommen Verwaltungsstrafsachen, sowie Außerstreitsachen (z.B. Verlassenschaftsangelegenheiten)

    80. Was sind Behörden?

    Behörden sind Einrichtungen, die mit Befehls- und Zwangsgewalt ausgestattet sind (Verordnungen u. Bescheide) (Unterschied zu Privatwirtschaftsverwaltung)

    organisatorisch:

    81. Welche obersten Vollzugsbehörden (Organe d. Verwaltung) gibt es?

    funktionell:

    82. Welche Arten der Bundesverwaltung kennen sie?

    mittelbare (LH) und unmittelbare (eigene Bundesbehörden) Bundesverwaltung

    83. Welche Behörden vollziehen die mittelbare und welche die unmittelbare Bundesverwaltung?

    mittelbar = LH und ihm unterstellte Behörden - LH ist an Weisungen der BR bzw. den BM gebunden
    unmittelbar = eigene Bundesbehörden - Finanzbehörden, Sicherheitsbehörden

    84. Gibt es eine Behördentrennung nach Bundes- und Landesvollzug?

    Laut den Kompetenzbestimmungen ist die gesamte Hoheitsverwaltung in Bundes- und Landesverwaltung aufgegliedert.
    Bundesverwaltung: Vollzug von Bundesgesetzen
    Landesverwaltung: Vollzug von Landesgesetzen, Sonderfall Vollzug von BG

    85. Welche Aufgaben haben die sonstigen Bundesbehörden zu erfüllen?

    sind im Art. 102 des B-VG aufgezählt. Zu den wichtigsten durch den Bund eingerichteten Behörden (Sonderverwaltungsbehörden) zählen:

    – Behörden der Finanzverwaltung (1. Inst.: Finanzämter und Zollämter, 2. Inst.: Finanzlandesdirektion, 3. Inst.: BM für Finanzen)
    Arbeitsinspektorate (-> BM für Wirtschaft und Arbeit als Oberinstanz -> Zentral-Arbeitsinspektorat)
    – Bundesdenkmalamt, Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, Fernmeldebehörden

    86. Die Stellung der obersten Organe der Verwaltung?

    Info:

    87. Beschreiben sie das Verhältnis zwischen Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht?

    Organe der Verwaltung sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet.
    Alle Verwaltungsorgane haben über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen., soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht (z.B. Datenschutz)

    88. Wie erfolgt die Wahl des Bundespräsidenten?

    Wahlmodus: allgemein, gleich, direkt, geheim, frei, unmittelbar, persönlich; BP ist wer mehr als die Hälfte der Stimmen aus sich vereint; erfüllt dies kein Kandidat so gibt es eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Wahlwerbern. Gibt es nur einen Kandidaten, ist die Wahl als Abstimmung durchzuführen. Aktives WR: vollendetes 18. LJ vor dem 1.1. des Wahljahres; passives WR: Überschreitung des 35. LJ vor dem 1.1. des Wahljahres und keine Angehörigen eines regierenden oder ehemals regierenden Hauses.

    Eine Stichwahl zwischen den zwei besten ist möglich.
    Das Amt dauert
    6 Jahre, unmittelbar folgend ist nur eine Wiederwahl zulässig. Die Angelobung erfolgt vor der Bundesversammlung, die vom amtierenden BP oder dessen Vertreter (Kanzler, Präsident des NR) hierzu einberufen wird. Er logiert in der Hofburg.

    89. Aufgaben des Bundespräsidenten?

    Aufgaben: (in Bundesverfassungsgesetz taxativ aufgezählt - ganz genau aufgezählt))

    Entschließungen:

    erfolgen normal auf Vorschlag der Bundesregierung oder Bundesminister. Sie müssen vom Bundeskanzler oder zuständigen Bundesminister gegengezeichnet werden

    Notverordnungsrecht:

    90. Wie kann man die Verantwortlichkeit des Bundespräsidenten unterteilen?

    91. Gibt es eine Bindung des Bundespräsidenten bei der Ernennung der Bundesregierung?

    Rechtlich nicht. Bei der Ernennung der Mitglieder der Bundesregierung ist der Bundespräsident politisch an den Willen des Nationalrates gebunden, weil dieser durch Misstrauensvotum der gesamten Bundesregierung oder einzelnen Regierungsmitgliedern das Vertrauen versagen kann.
    (Der Bundespräsident hätte in diesem Fall die Entlassung vorzunehmen.)

    92. Was bestätigt der Bundespräsident durch seine Unterschrift?

    Das verfassungsmäßige Zustandekommen von Gesetzen.

    93. Wieso ist der Bundespräsident so mächtig geworden?

    aufgrund einer Novelle des B-VG im Jahre 1929

    neben einer Verlängerung der Amtsperiode des Bundespräsidenten auf sechs Jahre - auch die Direktwahl des Bundespräsidenten in der Verfassung verankert wurde

    94. Kann der Bundespräsident eine ihm nicht genehme Regierung absetzen?

    Wie kann die Bundesregierung entlassen werden?
    BP (ohne Vorschlag des BK) - gesamte BR (Nationalrat)
    BP nach Vorschlag des BK - einzelne Mitglieder

    95. Kann man den Bundespräsidenten abwählen/Wie verliert man das Amt des BP?

    Ja, Das Volk;

    Die Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) kann einen Beschluss fassen über die Abhaltung einer Volksabstimmung zwecks Absetzung des Bundespräsidenten.

    Die Ablehnung der Absetzung durch das Volk gilt als Neuwahl und gleichzeitig ist aber der Nationalrat ex lege aufgelöst.

    96. Welcher Grundsatz trifft bei der Bundespräsidenten- Wahl nicht zu?

    Verhältniswahl

    97. Wie kommt die Bundesregierung bzw. Landesregierung zustande bzw. wie setzen sie sich zusammen?

    Mitglieder der Bundesregierung müssen nicht dem Nationalrat angehören aber zum Nationalrat wählbar sein

    98. Die Bundesregierung / Verantwortung und Aufgaben?

    besteht aus dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und der Bundesminister

    Verantwortlichkeit :

    Aufgaben:

    Staatssekretäre: (rechte Hand des Bundesministers)

    99. Wie kann die Bundesregierung entlassen werden?

    100. Wie wird man Bundeskanzler?

    Der Kandidat müsste zuerst von einer Partei aufgestellt werden.

    Der Bundeskanzler wird vom Bundespräsidenten ohne jeglichen Vorschlag ernannt.

    Hier ist der Bundespräsident rechtlich völlig frei, durch die politischen Verhältnisse jedoch in seiner Entscheidungsfreiheit de facto beschränkt.

    101. Wie verliert man das Amt des Bundeskanzlers

    Der Bundespräsident kann den Bundeskanzler entlassen.

    Er entscheidet völlig frei. Durch Misstrauensvotum

    Kann man den Bundeskanzler abwählen?

    Ja, bei der nächsten Wahl indirekt durch Partei

    103. Landesbehörden Sbg. (organisatorisch)

    Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung in den Ländern

    104. Die Landesregierung

    wird von Landtag mit Stimmenmehrheit gewählt. Die Wahl sämtlicher Mitglieder erfolgt in einem Wahlgang.

    Bestellung der Landesregierung

    Aufgaben:

    Verantwortlichkeit:

    105. Der Landeshauptmann:

  • Aufgaben:
  • 106. Wie wird der Landeshauptmann bestellt?

    Wahl durch den Landtag. Der Landeshauptmann wird vom Bundespräs. auf die Bundes-verfassung und vom Präsidenten des Landtages auf die Landesverfassung angelobt.

    107. Wie lautet der Instanzenzug in der mittelbaren Bundesverwaltung ?

    Der "normale" Instanzenzug der mittelbaren BV ist:
    1. Inst.: Bezirksverwaltungsbehörde (Bundespolizeidirektion)
    2. Inst.: Landeshauptmann
    3. Inst.: Bundesminister (nur ausnahmsweise) -> sachlich in Betracht kommende
    Oberbehörde; kein Weisungsrecht

    In wichtigen Fällen kann die Bundesgesetzgebung Ausnahmen vorsehen z.B.:
    1. Inst.: Landeshauptmann
    2. Inst.: Bundesminister

    Sonderfall im Fremdenwesen: und Forst. -Gemeinde u. Wasserrecht:
    1. Inst.: Bezirksverwaltungsbehörde/BPD Bezirksverwaltungsbehörde
    2. Inst.: Sicherheitsdirektion UVS
    3. Inst.: Bundesminister

    In der unmittelbaren BV geht der Instanzenzug ausschließlich über Bundesbehörden bis zum zuständigen Bundesminister, soweit gesetzlich nichts anderes festgelegt ist.

    108. Instanzenzug in der Landesverwaltung?

    1. Instanz: Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Bundespolizeidirektion

    2. Instanz: Landesregierung (in allen Fällen letzte Instanz)

    110. Was unterliegt der Kollegialen Beschlussfassung der Landesregierung und was sind sie?

    Die Landesregierung bezeichnet in ihrer Geschäftsordnung die Geschäfte sie der kollegialen Beschlussfassung bedürfen:
    – Gesetzesvorlagen an den Landtag
    – Verordnungen der Landesregierung
    – Landesvoranschlag und Rechnungsabschluss
    – Anfechtung von Bundesgesetzen oder -verordnungen beim VfGH
    – Pragmatisierung und Beförderung von Landesbediensteten
    – Ernennung von leitenden Landesbeamten

    111. Bezirkshauptmannschaften und was sind sie für eine Behörde? (Landesbehörden)

    mögliche Instanzenzüge:

  • Verwaltungsreformgesetz 2001 (Gewerbe- Wasser- und Forstrecht)
  • Aufgaben:

    Info:

    112. Welche Sonderverwaltungsbehörden des Landes sind in Salzburg eingerichtet?

    – Landesabgabenamt
    – Grundverkehrsbehörde
    (Grundverkehrskommission am Sitz der Bezirksverwaltungsbehörde) à Vermeidung der Zersiedelung durch Raumordnung
    – Agrarbehörden (1. Inst.: Agrarbehörde Salzburg, 2. Inst.: Landesagrarsenat, 3. Inst.: oberster Agrarsenat in Wien)

    113. Was entscheidet das Landesabgabenamt?

    Tourismusabgabe, Ortstaxe

    114. Die Organisation der Verwaltung ? (funktionell)

    Die Bundesverwaltung:

  • Kultur)
  • 115. Was wissen sie über die Hilfsapparate der Gemeinde, Bund, Länder?

    - Zur Besorgung der Geschäfte der Bundesverwaltung sind die Bundesministerien und die ihnen unterstellten Ämter berufen.

    - Das Amt der Landesregierung ist als Geschäftsapparat der Landesregierung und des Landeshauptmannes in seiner Funktion als Träger der mittelbaren Bundesverwaltung eingerichtet.

    - Das Gemeindeamt ist der Hilfsapparat für die Organe der Gemeinde

    Behörde =

    Gemeinde: Gemeindeamt

    Land: Amt der Landesregierung

    Bund: Bundesministerien

    Amt der Salzburger Landesregierung (Hilfsapparat)

    117. Wie kann man das Amt des Landeshauptmannes, Bundeskanzlers, Bundespräsidenten verlieren?

    Bundespräsident:

    Die Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) kann einen Beschluss fassen über die Abhaltung einer Volksabstimmung zwecks Absetzung des Bundespräsidenten.

    Die Ablehnung der Absetzung durch das Volk gilt als Neuwahl und gleichzeitig ist aber der Nationalrat ex lege aufgelöst.

    Bundeskanzler:

    Der Bundespräsident kann den Bundeskanzler entlassen.

    Er entscheidet völlig frei. Durch ein Misstrauensvotum der Bundesregierung

    Landeshauptmann:

    Durch Abwahl bei der nächsten Landtagswahl, Misstrauensvotum des Landtages (einfache Mehrheit)

    118. Wo ist das Gemeinderecht geregelt/Was sind die Rechtsquellen des Salzburger Gemeinderechts?

    Die Grundsätze des Gemeinderechtes sind im B-VG geregelt. Es obliegt der Landesgesetzgebung, das Gemeinderecht nach diesen Grundsätzen näher zu regeln. Der Bund hat sich aber die Regelung einzelner Angelegenheiten (z.B. Aufsicht der Gemeinden in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches im Bereich der Bundesvollziehung) vorbehalten (-> Bundesgemeindeaufsichtsgesetz).

    Die wichtigsten Gesetze für das Gemeinderecht im Land Salzburg ist für die Landgemeinden die Salzburger Gemeindeordnung 1994 (einfaches Gesetz) und für die Stadtgemeinde Salzburg das Salzburger Stadtrecht 1966 (Landesverfassungsgesetz).

    119. Was kennzeichnet eine Gemeinde?

    Die Gemeinde ist eine Gebietskörperschaft. Sie hat das Recht auf Selbstverwaltung und ist zugleich ein Verwaltungssprengel (im übertragenen Bereich z.B. für Wahlen, Staatsbürgerschaft). Die Gemeinde ist ein selbständiger Wirtschaftskörper mit dem Recht Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen, wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben und im Rahmen der Finanzverfassung ihren Haushalt selbständig zu führen und Abgaben vorzuschreiben (unterliegt der Gemeindeaufsicht).

    Der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund sind die Interessensvertretungen der Gemeinden gegenüber Bund und Ländern.

    120. Welche Organe der Gemeinde gibt es?

    Das B-VG bestimmt, dass in den Gemeindeordnungen als Organe jedenfalls der Gemeinderat, der Gemeindevorstand und der Bürgermeister vorzusehen sind. Daneben können durch die Landesgesetzgebung auch weitere Gemeindeorgane eingerichtet werden – so im Land Salzburg geschehen durch die Einrichtung von ermächtigten Ausschüssen.

    121. Was wissen Sie über die Gemeindevertretung?

    Sie hat den Gemeindevoranschlag und Rechnungsabschluss zu beschließen. Sie ist im eigenen Wirkungsbereich stets die höchste sachlich in Betracht kommende Oberbehörde. Soweit die Gemeindeordnung einzelne Aufgaben nicht dem Bürgermeister oder der Vorstehung zuweist, sind diese der Gemeindevertretung zu übertragen ("Generalkompetenz der Gemeindevertretung"). Die Gemeindevertretung wird bei Statutarstädten als "Gemeinderat" bezeichnet.

    122. Was wissen Sie über die Gemeindevorstehung?

    Die Gemeindevorstehung entspricht einer "Gemeinderegierung", sie wird in Städten als "Stadtrat", bei Statutarstädten als "Stadtsenat" bezeichnet. Ihr obliegen z.B.

    – die Entscheidung über Berufungen gegen Bescheide des Bürgermeisters in Gemeinde-Abgabensachen
    – die Entscheidung in diversen dienst- und besoldungsrechtliche Einzelangelegenheiten
    – die Entscheidung über den Erwerb und die Veräußerung von unbeweglichen Sachen bis zu einer bestimmten Wertgrenze
    (-> darüber hinaus ist die Gemeindevertretung zuständig)

    123. Was wissen Sie über den Bürgermeister?

    Der Bürgermeister wird im Land Salzburg direkt gewählt seit 1999, passiv wahlberechtigt sind nur österr. Staatsbürger. Ihm obliegen z.B.

    – die Besorgung behördlicher Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich in 1. Instanz
    – die Besorgung aller Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches
    – der Abschluss von Rechtsgeschäften des laufenden Amts- und Betriebsaufwandes bis zu bestimmten Wertgrenzen
    – der Abschluss von Rechtsgeschäften über bewegliche Sachen und die Vergabe von Arbeiten und Lieferungen bis zu bestimmten Wertgrenzen
    – die dienst- und besoldungsrechtliche Maßnahmen bei kurzfristigen Dienstverhältnissen und bei Karenzurlaubsvertretungen bis zu einem Jahr
    – der Ausspruch einer Entlassung eines Gemeindebediensteten, wobei diese Entlassung im Nachhinein durch die Gemeindevorstehung bestätigt werden muss
    – die Vertretung der Gemeinde nach außen (repräsentative Aufgabe)

    Der Bürgermeister kann einzelne Gruppen von Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches einzelnen Mitgliedern der Gemeindevorstehung zur Besorgung in seinem Namen übertragen. Ab einer gewissen Gemeindegröße hat dies zu geschehen.

    124. Was wissen Sie über den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde?

    Der eigene Wirkungsbereich ist das Kernstück der Selbstverwaltung einer Gemeinde. Neben den Rechten als selbständiger Wirtschaftskörper umfasst der eigene Wirkungsbereich alle Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der in der Gemeinde verkörperten örtlichen Gemeinschaft gelegen und geeignet sind, durch die Gemeinschaft innerhalb ihrer örtlichen Grenzen besorgt zu werden.

    Der eigene Wirkungsbereich der Gemeinde ist der ihr durch die Verfassung garantierte Raum der Selbstverwaltung, in dem sie ihre Aufgaben

    – im Rahmen der Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes
    – in eigener Verantwortung
    – frei von Weisungen
    – unter Ausschluss eines ordentlichen Rechtsmittels an Verwaltungsorgane außerhalb der Gemeinde besorgen.

    Die Gesetze haben Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches ausdrücklich als solche zu bezeichnen ("Bezeichnungspflicht", sonst fallen die Angelegenheiten in den übertragenen Wirkungsbereich).

    Im B-VG sind eine Reihe von Angelegenheiten angeführt, die im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen sind:

    – Bestellung der Gemeindeorgane und der Gemeindebediensteten
    – örtliche Sicherheitspolizei
    – Verwaltung der Verkehrsflächen der Gemeinde
    – örtliche Marktpolizei, Gesundheitspolizei, Baupolizei, Feuerpolizei,
    – örtliche Raumplanung

    1. Inst.: Bürgermeister
    2. Inst.: Gemeindevertretung (ausgenommen Abgabenangelegenheiten)
    3. Inst.: Gemeindevorstehung (Abgabenangelegenheiten)

    Gegen letztlinstanzliche Bescheide ist das außerordentliche Rechtsmittel der Vorstellung an die Aufsichtsbehörde zulässig (entscheidet kassatorisch).
    Staatliche Aufsicht im eigenen Wirkungsbereich (durch Bund und Land): Die Gemeinde ist bei der Besorgung des eigenen Wirkungsbereiches strikt an die Gesetze und Verordnungen von Bund und Land gebunden. Zur Wahrung der Gesetzmäßigkeit kann das außerordentliche Rechtsmittel der Vorstellung gegen den letztinstanzlichen Bescheid eines Gemeindeorgans an die Aufsichtsbehörde erhoben werden (innerhalb von 2 Wochen).

    Zuständige Aufsichtsbehörde in Angelegenheiten der Bundesvollziehung ist der LH, in Angelegenheiten der Landesvollziehung die Landesregierung. Die Aufsichtsbehörde hat den letztinstanzlichen Bescheid eines Gemeindeorgans, gegen den eine Vorstellung erhoben wurde, aufzuheben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die Gemeinde zu verweisen (kassatorische Funktion der Aufsichtsbehörde), wenn Rechte des Einschreiters durch diesen Bescheid verletzt wurde.

    Für Städte mit eigenem Statut kann die zuständige Gesetzgebung anordnen, dass die Vorstellung an die Aufsichtsbehörde nicht stattfindet.

    125. Wo gibt es eine Delegierungsverordnung (eigener Wirkungsbereich)?

    Auf Antrag einer Gemeinde kann die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches durch Verordnung (von Landesregierung oder LH) auf eine staatliche Behörde übertragen werden (z.B. in Salzburg haben viele Gemeinden die baubehördliche Bewilligung von Gewerbebetrieben an die BH delegiert). Eine solche Verordnung ist aufzuheben, sobald die Gemeinde den Antrag wieder zurücknimmt.

    126. Können sie mit dem Begriff Gemeindeautonomie etwas anfangen?

    Der eigene Wirkungsbereich der Gemeinde ist der ihr durch die Verfassung garantierte Raum der Selbstverwaltung, in dem sie ihre Aufgaben

    - ihm Rahmen der Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes,

    - in eigener Verantwortung

    - frei von Weisungen und

    - unter Ausschluss eines ordentlichen Rechtsmittels an Verwaltungsorgane außerhalb der Gemeinde besorgt

    127. Wo gibt es überall das Rechtsmittel der Vorstellung?

    Zur Wahrung der Gesetzmäßigkeit kann das außerordentliche Rechtsmittel der Vorstellung gegen den letztinstanzliche Bescheid eines Gemeindeorgans an die Aufsichtsbehörde erhoben werden.

    128. Was wissen Sie über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde?


    Angelegenheiten die im Auftrag und nach Weisung vom Bund und Länder an die Gemeinden übertragen werden (Staatsbürgerschaften, Meldewesen).

    Wer ist Behörde im übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde

    eigener Wirkungsbereich: übertragener Wirkungsbereich:
    • Recht auf Selbstverwaltung
    • Gemeindeverwaltung
    • weisungsfrei
    • in eigener Verantwortung
    • interner Instanzenzug

    ortspolizeiliche Verordnungen

    • Verwaltungssprengel
    • Staatsverwaltung
    • weisungsgebunden
    • Instanzenzug geht an Organe außerhalb der GM

    129. Das Verordnungsrecht der Gemeinden:

    In den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches hat die Gemeinde das Recht, durch die Gemeindevertretung ortspolizeiliche Verordnungen nach freier Selbstbestimmung zur Abwehr unmittelbar bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstände zu erlassen sowie deren Nichtbefolgung als Verwaltungsübertretung zu erklären (z.B. Rasenmähen, Hundekotentsorgung, Lärmerregung auf öffentlichen Flächen). Die ortspolizeilichen Verordnungen dürfen nicht gegen bestehende Gesetze und Verordnungen des Bundes oder des Landes verstoßen. Bei den ortspolizeilichen Verordnungen handelt es sich um so genannte gesetzesvertretende Verordnungen.

    Nach dem Finanz-Verfassungsgesetz kann die Gemeinde ermächtigt werden aufgrund des sogenannten "freien Beschlussrechtes" genau bezeichnete Abgaben auszuschreiben (ebenfalls als verfassungsunmittelbare Verordnung).

    130. Wie heißen die Hilfsapparate und Organe der Gemeinden?

    Hilfsapparat Gemeindevertretung Vorstand
    Landgemeinde:
    Gemeindeamt Gemeindevertretung Gemeindevorstehung
    Stadtgemeinde:
    Stadtamt Gemeindevertretung Stadtrat
    Statutarstadt:
    Magistrat Gemeinderat Stadtsenat

    131. Was wissen Sie über Städte mit eigenem Statut?

    Eine Stadt mit eigenem Statut (eigenem Stadtrecht) ist eine Ortsgemeinde, die neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung im übertragenen Wirkungsbereich zu besorgen hat. Folglich stellt eine derartige Stadt auch einen eigenen politischen Bezirk dar. Die Bezirksverwaltungsagenden werden vom Bürgermeister (= Bezirksverwaltungsbehörde) geführt (im Land Salzburg nur die Stadt Salzburg).

    Das B-VG sieht vor, dass einer Gemeinde mit mind. 20000 Einwohnern auf ihren Antrag durch Landesgesetz ein eigenes Statut (Stadtrecht) verliehen werden kann, wenn dadurch nicht Landesinteressen gefährdet werden. Ein solcher Gesetzesbeschluss darf nur mit Zustimmung der Bundesregierung kundgemacht werden. Derzeit gibt es in Österreich 15 Städte mit eigenem Statut.

    Durch eine Stadterhebung erlangt eine Stadt noch kein eigenes Statut (nur Bezeichnung der Gemeinde ändert sich).

    132. Kann Hallein eine Stadt mit eigenem Statut werden? Voraussetzungen dafür?

    Nur möglich, wenn Voraussetzungen gegeben sind.

    - Antrag einer Gemeinde ab 20.000 Einwohnern

    - Verleihung eines eigenen Statutes mittels Landesgesetz

    - Zustimmung der Bundesregierung

    133. Wer ist die Staatsaufsichtsbehörde im Gemeindebereich?

    134. Was sind die Ziele der Gemeindeaufsicht?

    Aufgabe der Staatsaufsicht

    Gebarungskontrolle

    Das Land hat das Recht, die Gebarung der Gemeinde auf ihre Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit u. Zweckmäßigkeit zu prüfen

    135. Die 7 Mittel der Gemeindeaufsicht:


  • – Informations- und Inspektionsrecht (Aufsichtsbehörde kann sich über jede Angelegenheit der Gemeinde informieren, die Gemeinde ist verpflichtet Auskünfte zu geben und Prüfungen an Ort und Stelle vornehmen zu lassen, erlassene Verordnungen sind der Aufsichtsbehörde unverzüglich vorzulegen)
    – Gebarungskontrolle (Prüfung der Gebarung der Gemeinde auf Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit; das Ergebnis ist dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat mitzuteilen; Mitteilung der Maßnahmen durch Bürgermeister innerhalb von 3 Monaten)
    – Rechtmäßigkeitskontrolle von Bescheiden (im Rahmen des Vorstellungsverfahrens)
    – Rechtmäßigkeitskontrolle von Verordnungen (Aufsichtsbehörde hat gesetzwidrige Verordnungen nach Anhörung der Gemeinde durch Verordnung aufzuheben und der Gemeinde die Gründe dafür mitzuteilen -> dagegen kann Gemeinde einen Antrag auf Prüfung der Gesetzmäßigkeit an den VfGH stellen)
    – Auflösung der Gemeindevertretung (äußerstes Mittel, darf nur von der Landesregierung (LV) oder LH (BV) vorgenommen werden)
    – Ersatzvornahme (falls Maßnahmen durch Gemeinde nicht gesetzt werden, können Landesregierung bzw. LH Ersatzmaßnahmen setzen – nur in Fällen unbedingter Notwendigkeit)
    – Genehmigungsvorbehalt (einzelne von der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu treffende Maßnahmen durch die auch überörtliche Interessen (besonders finanzieller Natur -> Wahrung der Finanzkraft der Gemeinde – sowie die Gleichbehandlung oder Gewährleistung einer möglichst einheitlichen Vollziehung) in besonderem Maße berührt werden, bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde
  • 136. Was sind Gemeindeverbände?

    137. Die Kontrolle der Gesetzgebung und Vollziehung?

    Das rechtsstaatliche Prinzip ist durch Kontrolleinrichtungen bzw. Kontrollrechte abgesichert

    138. Was wissen Sie über die Politische Kontrolle?

    Nationalrat u. Landtag hat das Recht die Vollziehung einer Kontrolle zu unterziehen

    es gib das

    a.) Interpellationsrecht: (Fragerecht)

    b.) Das Resolutionsrecht: (Entschließungen, Verordnungen)

    c.) Enqueterecht: (Untersuchungsausschüsse)

    Davon unterscheidet sich die parlamentarische Enquete: (Untersuchung, Erhebung)

    Kann der Nationalrat (Landtag) durch Beschluss über Angelegenheiten., in denen die Gesetzgebung Bundessache (Landessache) ist, abhalten

    d.) Das Misstrauensvotum: (Misstrauensantrag)

    139. Was wissen sie über Resolutionsrecht (politische Kontrolle):

    (Entschließungen, Verordnungen)

    140. Die finanzielle Kontrolle?

    betrifft Budget und Rechnungsabschluss

    141. Wie erfolgt die finanzielle Kontrolle?

    Sie erfolgt einerseits durch die Genehmigungspflicht von Budget und Rechnungsabschluss und andererseits durch die Rechnungshöfe.

    142. Worin besteht die rechtliche Kontrolle?

    Sie besteht in
    – der Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der Vollziehung durch Rechtsmittelinstanzen und die vorgesehenen besonderen Kontrolleinrichtungen
    * VfGH
    * VwGH
    * UVS
    * Volksanwaltschaft
    – der strafrechtlichen, disziplinären und zivilrechtlichen Verantwortlichkeit der Vollzugsorgane

    143. Der Rechnungshof

    144. Der Salzburger Landesrechnungshof?

    145. Die unabhängigen Verwaltungssenate (UVS)

    die UVS sind weisungsfreie Verwaltungsbehörden und zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung berufen (wie VwGH)

    146. Der Verwaltungsgerichtshof?

    Der VwGH ist zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung berufen (Sitz in Wien)

    147. Über welche Bescheide entscheidet der VwGH?

    148. Wo gibt es überall Bescheidbeschwerde?

    Bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts. (VwGH. u. VfGH.)

    Der VwGH erkennt über Beschwerden, in denen Rechtswidrigkeit von Bescheiden der Verwaltungsbehörden einschließlich der UVS (= Bescheidbeschwerde) behauptet wird. Die Beschwerde kann nur nach Erschöpfung des Instanzenzuges erhoben werden.
    Der VfGH
    . erkennt als Sonderverwaltungsgerichtshof über Beschwerden gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden, soweit der Beschwerdeführer behauptet,

    - in einem verfassungsgesetzlich Gewähr leisteten Recht oder

    - wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung,

    - eines verfassungswidrigen Gesetzes oder

    - eines rechtswidrigen Staatsvertrages

    in seinen Rechten verletzt worden zu sein.

    Die Beschwerde kann erst nach Erschöpfung des Instanzenzuges erhoben werden.

    Das stattgebende Erkenntnis hat kassatorische (aufhebende) Wirkung.

    149. Was bedeutet Säumisbeschwerde?

    Eine Säumnisbeschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann nur erhoben werden, wenn die oberste Instanz nicht binnen 6 Monaten in der Sache entschieden hat. In diesem Fall entscheidet der VwGH in der Sache selbst ("reformatorisch"), d.h. er erlässt anstelle der säumigen Behörde den Bescheid.

    150. Der Verfassungsgerichtshof?

    Der VfGH ist zur Entscheidung in allen verfassungsrechtlichen Streitfragen berufen (betrifft Gesetze, Verordnungen und Bescheide)

    151. Welche Kompetenzen hat der Verfassungsgerichtshof?

    Die Beschwerde kann nur nach Erschöpfung des Instanzenzuges gemacht werden und muss binnen 6 Wochen beim VfGH eingebracht werden und entscheidet kassatorisch.

    Vw Bereich 1. Instanz 2. Instanz 3. Instanz Bemerkung
    mBVw BBh/LBh BVwBh (BPolDir) LH   Gewerberecht bis 2002
        BVwBh (BPolDir) LH BMI nur ausnahmsweise
        LH BMI    
        BVwBh UVS   Gewerbe-, Forst-, Wasserrecht ab 2002
        BVwBh SID BMI Sicherheitswesen
      üWB GM BM LH   StadtVw.
        BM BH   GMVw
    uBVw Sonderbh FA LFD BMF Finanzwesen
        Zollamt LFD BMF Zollwesen
        Arbeitsinspektorate BM-W/A   Wirtschaft u. Arbeit
        Berghauptmannsch. BM-W/A   Wirtschaft u. Arbeit
        BPolDir SID BMI Sicherheitswesen
        Bezirksschulrat Landschulrat BM B/W/K Bildung, Wissenschaft, Kultur
    LVw normal BVwBH (BPolDir) Landesreg.    
      Ausnahmen LReg     Jagdge, Naturschutzgesetz
        Amt d. LReg LReg   Beamtendisziplinarrecht
        Agrarbh. Sbg. L esagrarsenat    
      üWB GM BM LReg   StadtVw
        BM BH LReg GMVw
    GM eig WB BM GM-Ver Vorstellung  
        BM GM-Vorstehung Vorstellung in Abgabenang

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