Fragenkatalog für Verfassung
1. Was ist ein Staat?
2. Wie ist das
Staatsgebiet definiert?
ist jenes Gebiet, in dem der Staat seine
Herrschaft (Staatsgewalt) ausübt
(Staatsvertrag von St. Germain 1919, VABST Kärnten 1920 u.
Burgenland 1921)
3. Was bedeutet
Staatsvolk?
alle Personen mit zugehöriger Staatsbürgerschaft
der Staatsbürger besitzt Rechte und Pflichten (z.B.: Wehrpflicht, Wahlrecht)
4. Was bedeutet
Staatsgewalt?
ist eine bestimmte Ordnung des Staates ist in der Verfassung geregelt und
teilt sich in 2 Teile
Die EU ist eine "Vielstaatengemeinschaft", kein Vielvölkerstaat!!
5. Welche Staatsformen kennen sie und was besagt sie?
Allgemein:
Die Staatsform gibt Auskunft
darüber, wer an der Spitze des Staates steht, und wie er dort
hinkommt
- die Monarchie
an der Spitze steht Monarch, in der Regel durch Erbfolge auf
Lebenszeit, ohne Zutun des
Staatsvolkes, er ist dem
Volk gegenüber nicht verantwortlich, er ist daher unabsetzbar.
- Republik
an de Spitze steht ein auf bestimmte Zeit vom Staatsvolk
gewähltes Staatsoberhaupt (BP).
Er ist dem Volk gegenüber politisch und rechtlich verantwortlich, und kann
daher vorzeitig abgesetzt werden.
Staatsgewalt ist auf
verschiedene Organe aufgeteilt
Österreich = parlamentarische, mittelbare demokratische Republik (schon leichte Ansätze einer Präsidentschaftsrepublik z.B.: Ernennung u. Entlassung der Bundesregierung)
6. Welche Regierungsformen kennen sie und was besagt sie?
Allgemein:
gibt Auskunft darüber, auf welche Weise und durch wen
ein Staat regiert wird, und wie die
regierenden Organe an die Regierungsposition gelangen
7. Was bedeutet
"Präsidentschaftsrepublik", "Parlamentarische
Republik"?
Präsidentschaftsrepublik
bedeutet, dass der Präsident nicht
nur nach außen repräsentiert, sondern ihm auch Schwergewicht bei der
Regierungstätigkeit zukommt (USA,
Frankreich)
Parlamentarische
Republik bedeutet, dass die Vollziehung von der
Gesetzgebung abhängig ist (z.B.
durch Misstrauensvotum). Dies trifft für Österreich zu
(parlamentarische mittelbar demokratische Republik), aber auch
der BP hat einschneidende Kompetenzen (Züge einer
Präsidentschaftsrepublik), z.B. Ernennung/Entlassung der B-Reg.
8. Was ist/regelt die Verfassung ?
Bestandteile:
9. Nenne einige Rechtsquellen des österreichischen Bundesverfassungsrechtes?
B-VGs = jedes andere Bundesverfassungsgesetz (Neutralitätsgesetz)
10. Wie weiss ich dass es ein Verfassungsgesetz ist??
Weil in Klammer Verfassungsgesetz steht
11. Der Stufenbau (Bausteine) der Rechtsordnung?
Die Verfassung als oberstes Recht stellt die Grundlage der staatlichen Ordnung dar. Kann nur durch Verfassungsgesetz aufgehoben, geändert oder ergänzt werden (1/2 u 2/3)
Eine höhere Norm kann durch eine niedrigere Norm nicht aufgehoben werden, die niederrangige Norm darf der höherrangigen Norm nicht wiedersprechen. Ausnahme: Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten (= gesetzesvertretende Verordnungen)
EU-Recht ist eigentlich
nicht übergeordnet, allerdings dürfen innerstaatliche
Maßnahmen nicht dem EU-Recht widersprechen; EU-Recht genießt
Vorrang.
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Eine höhere Norm kann durch eine niedrigere Norm nicht aufgehoben werden, die niederrangige Norm darf der höherrangigen Norm nicht wiedersprechen. Ausnahme: Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten (= gesetzesvertretende Verordnungen)
12. Was sind
Grundprinzipien, welche Bedeutung haben sie und welche gibt es?
Die Prinzipien
(leitende Grundsätze) stellen die höchstrangigen
Rechtsvorschriften im Stufenbau der Rechtsordnung dar.
Eine Änderung auch nur eines dieser
Grundprinzipien kann nur mit 2/3 Mehrheit
erfolgen und erfordert
eine zwingende Volksabstimmung, weil dies eine Gesamtänderung
der Verfassung wäre.
Demokratisches Prinzip
Republikanisches Prinzip
Bundesstaatliches Prinzip
Rechtsstaatliches Prinzip
(Gewaltentrennendes Prinzip)
Die Neutralität stellt kein
Grundprinzip lt. herrschender Lehrmeinung dar.
13. Welche Grundprinzipien sind vom EU-Beitritt beeinträchtigt?
Demokratische (durch den EU-Beitritt wurde dieses Prinzip beeinträchtigt, als wesentliche Gesetzgebungskomponenten nicht vom Volk gewählten Organen zustehen) und das bundesstaatliche Prinzip (wesentliche Gesetzgebungskompetenzen von Bund bzw. Länder an Organe der EU abgegeben wurden).
14. Erklären Sie das
Demokratische Prinzip und die Bedeutung der Grundsätze
(Elemente) bei Wahlen!
Art. 1 B-VG:
Österreich ist eine demokratische Republik, ihr Recht geht vom
Volk aus.
Die Mitwirkung des Volkes ist mittelbar
durch die Wahl von Repräsentanten für Bund, Länder und
Gemeinden (Volksabstimmung, Volksbefragung und Volksbegehren
bringen eine Annäherung an eine unmittelbare Demokratie). Durch den EU-Beitritt wurde dieses
Prinzip beeinträchtigt, als wesentliche Gesetzgebungskomponenten
nicht vom Volk gewählten Organen zustehen.
Die Wahl der
Vertretungskörper NR, LT und Gemeindevertretung erfolgt nach dem
allgemeinen Wahlrecht (alle
männlichen und weiblichen Staatsbürger, sofern sie das
Wahlalter haben und kein Wahlausschlussgrund vorliegt z.B.
Gefängnisstrafe)
gleichen
Wahlrecht (alle Stimmen werden im
Ermittlungsverfahren gleich bewertet ohne Rücksicht auf
persönliche Verhältnisse des Wählers)
unmittelbaren
Wahlrecht (Wähler wählen
unmittelbar die entsprechenden Parteilisten, nicht mittelbar
über Wahlmänner)
geheimen
Wahlrecht (Schutz des
Wahlgeheimnisses; kein Zwang eines Zeugen über Aussage seines
Wahlverhaltens ist möglich, Einrichtung von Wahlkabinen,
Einrichtung von Wahlsprengeln in entsprechender Größe,
blickdichte Kuverts)
freien
Wahlrecht (Stimmabgabe kann nach
eigenem Gutdünken und politischer Überzeugung erfolgen ohne
dass jemand darauf Einfluss nehmen könnte und ohne dass dadurch
bestimmte Konsequenzen verbunden wären)
persönlichen
Wahlrecht (Wahlrecht kann nicht
durch Vertreter ausgeübt werden außer bei Sehschwachen oder
gebrechlichen Personen; widerspricht der Briefwahl, da nicht
gewährleistet ist wer stimmt bzw. unter welchen Bedingungen
stimmt)
Verhältniswahlrecht (die
Aufteilung der Mandate auf die einzelnen Parteien erfolgt im
Verhältnis der abgegebenen Stimmen, durch Definition einer
Sprungklausel wird eine Zersplitterung vermieden)
15. Wodurch ist im Bundesverfassungsgesetz das demokratische Prinzip gewährleistet?
Die Vertretungskörper Nationalrat, Landtage und Gemeindevertreter (Bundesrat, Bundesversammlung nicht) werden aufgrund des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen, persönlichen Verhältniswahlrecht gewählt
16. Was wissen Sie über Wahlprinzipien?
Das Wahlrecht ist ein wesentlicher Ausfluss des demokratischen Prinzips.
Das B-VG legt fest, dass die Vertretungskörper Nationalrat, Landtag und GV aufgrund des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen, freien und persönlichen Verhältniswahlrechtes gewählt werden.
17. Welche
Wahlbehörden gibt es?
- Landeswahlbehörden
- Bezirkswahlbehörden
- Gemeindewahlbehörden
- Sprengelwahlbehörden
- besondere Wahlbehörden
18. Was sind
Sonderwahlbehörden?
sind die sogenannten fliegenden
Wahlbehörden die zu Krankenhäusern und Seniorenheimen fahren um
den Bettlägerigen die Wahl zu ermöglichen
19. Was ist der
Unterschied zwischen Verhältniswahlrecht und Mehrheitswahlrecht
seit 1999
Direktwahl des BGM
Verhältniswahlrecht (Die
Aufteilung der Mandate auf die einzelnen Parteien erfolgt im
Verhältnis der abgegebenen Stimmen, durch Definition einer
Sprungklausel wird eine Zersplitterung vermieden)
- Mehrheitswahlrecht (nur der relativ stärkste kommt ins Parlament)
gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen abgegebenen
Stimmen auf sich vereint.
20. Wer ist aktiv, wer ist passiv wahlberechtigt im Nationalrat?
aktiv: alle Männer und Frauen mit österr. Stb., die vor
dem 1.1. des Wahljahres das 18. Lj. vollendet haben und vom
Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
passiv: (= wählbar) sind alle aktiv Wahlberechtigten, die vor dem 1.1. des Wahljahres das 19. Lj. vollendet haben
21. Wer
ist bei Bundespräsidentenwahl aktiv/passiv wahlberechtigt, wer
darf nicht gewählt werden?
aktiv: alle Männer und Frauen mit österr. Stb., die vor
dem 1.1. des Wahljahres das
18. Lj. vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Passiv wahlberechtigt ist, wer vor dem 1.1. des Wahljahres das 35. Lj. überschritten hat.
Mitglieder von regierenden Häuser, oder die ehemals regiert haben, sind ausgeschlossen.
EU-Bürger dürfen für
Kommunalwahlen passiv gewählt werden.
22. Erläutern Sie
das republikanische Prinzip!
Österreich hat als Staatsoberhaupt
keinen Monarchen sondern einen gewählten Bundespräsidenten, der
in seiner Funktion zeitlich begrenzt (max. 2 Perioden), politisch
verantwortlich und rechtlich verantwortlich ist (->
Bundesversammlung kann BP absetzen)
23. Beschreiben
Sie das Rechtsstaatliche Prinzip!
Österreich ist ein
Rechtsstaat, d.h. die Rechtsordnung
ist inhaltlich genau bestimmt und die Einhaltung der
Rechtsvorschrift wird durch Kontrolleinrichtungen gesichert (im
Gegensatz zu einem Polizeistaat). Auch
die staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt
werden ("Legalitätsprinzip"), es darf keine Willkür
geben.
Ein Rechtsstaat muss
sein:
- ein
Verfassungsstaat (staatl.
Einrichtungen und das staatl. Handeln müssen auf Gesetze bzw.
auf die Verfassung und das EU-Recht rückführbar sein -> Schutz vor willkürlichem Handeln)
ein
Gesetzesstaat (die Gesetze müssen Rechte und Pflichten
des Einzelnen relativ bestimmt festlegen und allgemein
kundgemacht werden -> Problem der
Gesetzesflut und unlesbaren Gesetze)
ein
Rechtsschutzstaat (die den Bürgern eingeräumten Rechte
müssen für diese auch durchsetzbar sein -> Sicherstellung durch unabhängige Gerichte
bzw. Tribunal, verfassungsrechtliche Gewährleistung von
Grundrechten)
24. Was ist das
bundesstaatliche Prinzip (bzw. Charakteren) im
Bundesverfassungsgesetz?
Info:
25. Grundrechte (rechtsstaatliches Prinzip)
Art. 2 "Vor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich"
Einige wichtige Grundrechte
26. Was ist der Gleichheitsgrundsatz?
Art. 2 Staatsgrundgesetz: "Vor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich".
Art. 7 bestimmt weiter dazu, dass alle Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses ausgeschlossen sind. Außerdem bekennen sich Bund, Länder und Gemeinden zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau.
27. Ist die Neutralität ein Grundprinzip?
28. Was ist das gewaltentrennende Prinzip im B-VG (3 Säulen der Staatsgewalt)
Die Trennung der Staatsgewalt kommt aus der Überlegung um Missbräuche zu verhindern - gegenseitige Kontrolle (sonst Diktatur)
Die 3 Säulen der Staatsgewalt:
29. Was ist der 26.10. für ein Feiertag und warum ist er unser Nationalfeiertag?
Nationalfeiertag, Erlassung des Neutralitätsgesetzes am 26.10.1955
30. Was wissen sie über die Neutralität Österreich / Historisch?
Dieses verpflichtet Österreich unter anderem "immerwährend eine Neutralität der Art zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird". Am 26. 10. 1955 wurde das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs vom Nationalrat beschlossen. Darin erklärt Österreich seine immerwährende Neutralität, verpflichtet sich, keinen militärischen Bündnisse beizutreten, sich selbst "mit allen zu Gebote stehenden Mitteln" zu verteidigen und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet nicht zuzulassen.
31. Was ist die
Kompetenzverteilung?
Darunter versteht man die Art
und Weise, wie die staatlichen Funktionen (die
"Staatsgewalt") zwischen Bund und Ländern aufgeteilt
sind. Die Gerichtsbarkeit obliegt ausschließlich dem Bund, die
Gesetzgebung und die Verwaltung sind zwischen Bund und Ländern
aufgeteilt.
Diese Kompetenzen werden im wesentlichen in den Art. 10 bis 15
des B-VG festgelegt.
32. Was ist die
Kompetenzkompetenz und wer hat sie?
Art. 10 B-VG - der Bund hat das Recht die
Kompetenzen zu verteilen - Kompetenz-Kompetenz.
Bei Schmälerung der Zuständigkeit der Länder - Zustimmung des
Bundesrates erforderlich
Bund und Länder teilen sich Gesetzgebung und Vollziehung -
Kompetenzen festgelegt in den Artikeln 10 - 15 B-VG
33. Nennen Sie die 4 Haupttypen d. Kompetenzverteilung und Beispiele
34. Nennen sie Beispiele für Sonderkompetenzbestimmungen?
35. Was ist der
Begriff Bedarfskompentenz?
zur bundesgesetzlichen Regelung
der Verwaltungsverfahrensgesetze, wenn einheitliche
Vorschriften für notwendig erscheinen z.B. AVG, VStG, VVG, Abfallwirtschaft
36. Was sind allgemeine Vertretungskörper und deren Wesen?
37. Wie viele Abgeordnete haben ?
38. Wie wird der Nationalrat gewählt?
Info: regionale Wahlorganisation je L ein Wahlkreis Sbg. 5 (Regionalwahlkreis Tennengau/Flachgau 5B)
Die Organe des NR:
Der Präsident des Nationalrates:
- führt den Vorsitz in den Sitzungen
- bestimmt die Tagesordnung
- eröffnet und schließt die Sitzungen
- leitet die Verhandlungen und Abstimmungen
- handhabt die Geschäftsordnung (Geschäftsordnungsgesetz 1975)
39. Aufgaben des Nationalrates?
Gegenstand einer Sitzung bzw. womit befasst sich der Nationalrat
Info:
40. Wieviele Mandate
werden im Nationalrat gewählt?
183 Mandate
41. Wie kommen Beschlüsse im Nationalrat zustande? (Quorum/Quod)
für einen gültigen Beschluss ist notwendig
42. Ist eine vorzeitige Auflösung des Nationalrates möglich?
wahrheitsgetreue Berichte über die Verhandlungen in öffentlichen Sitzungen des Nationalrats u. seiner Ausschüsse (z.B. Presseberichte) bleiben von jeder Verantwortung frei
43. Was ist der Bundesrat, welche Probleme hat er?
Der BR vertritt die Interessen der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes. Die Zahl der zu entsendenden Mitglieder (insgesamt 64 Mitglieder) richtet sich nach dem Verhältnis der Bürgerzahl der Länder (mind. 3, max. 12 Mitglieder). Salzburg derzeit 4 (z.B. BGM Ludwig Pieringer von Wals).
Der BR hat keine Gesetzgebungsperiode, er tagt in Permanenz und wird partiell nach den Landtagswahlen erneuert. Der BR hat absolutes Vetorecht und ist im Koalitionspakt eingebunden
Probleme:
Durch Einbindung in die
Koalitionsabkommen trägt der Bundesrat die Beschlüsse des
Nationalrats mit. Kein Stellungnahmerecht bei Gesetzesentwürfe.
Der BR tagt am Sitz des NR. Der Vorsitz
im BR wechselt halbjährlich in alphabetischer Reihenfolge der
Bundesländer (Vorsitzender ist der an 1. Stelle entsendete
Vertreter des Vorsitzlandes).
44. Wie wird man Bundesrat?
Die Mitglieder werden von den Landtagen für die Dauer ihrer Gesetzgebungsperiode gewählt, sie müssen nicht dem Landtag angehören aber passiv wählbar sein. Die Zusammensetzung erfolgt nach dem Parteienverhältnis im Landtag.
45. Welche Aufgaben hat der Bundesrat?
Gesetzesanträge
an den NR
Einspruchs- und Zustimmungsrecht zu Gesetzesbeschlüssen
des NR
(suspensives/absolutes
Veto)
Recht eine Volksabstimmung zu verlangen, wenn
Gesetzesbeschlüsse des NR eine Teiländerung. der Verfassung
beinhalten
Zur Vorberatung der Angelegenheiten
werden Ausschüsse gewählt, in der Regel kommt ein gültiger
Beschluss bei Anwesenheit von 1/3 Mitglieder und unbedingter
Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu Stande.
46. Was ist die Bundesversammlung und welche Aufgaben hat Sie?
Sie wird durch das gemeinsame Zusammentreten der
Mitglieder des NR und des BR
gebildet, ist keine gesetzgebende Körperschaft, sondern ein Vollzugsorgan.
Aufgaben: (in der Bundesverfassung taxativ aufgezählt - in 1. Linie in Zusammenhang mit
Bundespräsidenten)
Angelobung
des neuen BP
Beschlussfassung über die Abhaltung einer Volksabstimmung
zur Absetzung des
Bundespräsidenten
Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des BP
Anklageerhebung beim VfGH, wenn der BP die Verfassung
verletzt
Beschlussfassung über eine Kriegserklärung (nur wenn wir
angegriffen werden)
Die Einberufung erfolgt durch den BP
(Kriegserklärung oder Angelobung des neuen BP) oder durch den
Bundeskanzler (andere Punkte oben). Vorsitzende sind abwechselnd
der Präsident des NR und des BR.
47. Wie erfolgt die Wahl zum Landtag?
Die Wahl zum Landtag erfolgt nach den
selben Wahlgrundsätzen und Wahlalter wie beim NR. In Salzburg
besteht keine Wahlpflicht. Der Landtag in Salzburg besteht aus 36 Mitgliedern und hat eine Gesetzgebungsperiode von 5 Jahren. Für die Durchführung gilt die Landtagswahlordnung (6 Wahlbezirke, jedem ist eine bestimmte
Abgeordnetenzahl zugeordnet, Landes-, Bezirks-, Gemeinde-,
Sprengel- und besondere Wahlbehörden).
Verfassungsrechtliche Grundlage ist das
Landes-Verfassungsgesetz
1999 L-VG
Der neu gewählte Landtag in Salzburg
ist binnen 8 Wochen nach der Wahl vom ältesten Mitglied des
Landtages einzuberufen.
Der Landtag wählt den
1., 2. und 3. Landtagspräsidenten (1. Derzeit Georg Grießner),
die Landesregierung, die Abgeordneten zum Bundesrat und die
Ausschüsse.
Der Landtag hat jährliche Tagungen
("Sessionen").
Vorzeitige
Auflösung:
Beschluss des
Landtages (Selbstauflösung) -> Gesetz muss mit NR geklärt
werden
Antrag der Bundesregierung mit Zustimmung des BR durch den
BP
48. Welche
Aufgaben hat der Salzburger Landtag
Landesgesetzgebung (Gesetze müssen der Bundesregierung vorgelegt
werden)
Wahl der vom Land zu entsendenden Mitglieder des
Bundesrates
Wahl der Mitglieder der Landesregierung
Wahl der eigenen Organe
Kontrolle der Vollziehung
* politisch:
+ Interpellationsrecht
+ Resolutionsrecht
+ Enqueterecht
+ Misstrauensvotum
* finanziell (Landesrechnungshof, Budget und Voranschlag)
49. Welche
Abstimmungserfordernisse/verhältnisse gelten im Landtag?
Beschlussfähigkeit: einfache
Gesetze: ½ Mitglieder anwesend, einfache Mehrheit
Verf.-Gesetze: ½ Mitglieder anwesend, 2/3 Mehrheit
Misstrauensvotum: ½ Mitglieder anwesend, einfache Mehrheit
50. Welche
wichtigen Aufgaben hat der Landtag, die der Nationalrat nicht
hat?
Dem Landtag obliegt das ausschließliche Recht der Landesgesetzgebung.
51. Wie viele Mandate werden im Landtag gewählt?
36 Mandate
52. Was ist Immunität, welche Arten gibt es?
Immunität: Mitglieder des NR, BR, der Landtage und der BP
genießen das Recht der Immunität (d.h. Unverantwortlichkeit
gegenüber außerhalb der Volksvertretung stehender Autoritäten
-> Ermöglichung der effizienten Ausübung des Mandates)
berufliche
Immunität: Abgeordnete können
für die in Ausübung ihres Berufes geschehenen Abstimmungen
überhaupt nicht (auf Lebenszeit) verantwortlich gemacht werden,
für die in ihrem Beruf gemachten mündlichen oder schriftlichen
Äußerungen nur vor dem Vertretungskörper
("parlamentarische Redefreiheit")
außerberufliche
Immunität: Abgeordnete können
wegen einer strafbaren Handlung ohne Zustimmung des
Vertretungskörpers nur dann gerichtlich oder
verwaltungsbehördlich verfolgt werden, wenn die Handlung
"offensichtlich" nicht in Zusammenhang mit der
politischen Tätigkeit steht.
"Immunitätsausschuss"
des NR und des Landtages
Die Verhaftung eines Abgeordneten wegen einer strafbaren Handlung
darf nur mit Zustimmung des Vertretungskörpers erfolgen
(Immunitätsausschuss). Ebenso sind Hausdurchsuchungen von
Abgeordneten nur mit Zustimmung des Vertretungskörpers
zulässig.
53. Was sind Unvereinbarkeitsbestimmungen und warum gibt es Sie?
Im Ausfluss des "gewaltentrennenden Prinzips" sind für die obersten Organe eine Reihe von Ämtern und beruflichen Stellungen unvereinbar.
Sie können nicht gleichzeitig oberstes Organ des Bundes und eines Landes oder Organ der Vollziehung und der Kontrolle sein. z.B. Bundespräsident kann nicht gleichzeitig Bundeskanzler sein usw.
54. Was sagt ihnen der Begriff "freies Mandat"?
- "Freies
Mandat": Mitglieder des NR,
des BR und der Landtage sind bei der Ausübung ihrer Stellung an
keinen Auftrag gebunden (in der Praxis steht dem der Klubzwang
entgegen)
55. Wer macht die Gesetze, die in Österreich gelten (gesetzgebende Körperschaften)?
Nationalrat mit Bundesrat, Landtage, Rat der EU
56. Wie kann ein Gesetzesvorschlag zustande kommen (wer kann es initiieren)?
Die Bundesgesetzgebung
erfolgt durch den NR gemeinsam mit dem Bundesrat.
Initiativantrag von mind. 5 NR-Mitglieder oder eines Ausschusses;
Vorlage der Bundesregierung (ca. 90 % der Gesetze)
(Vorschlag durch Ministerium);
Gesetzesantrag von mind. 1/3 der Bundesrat-Mitglieder
Volksbegehren von mind. 100.000 Stimmberechtigten oder je
1/6 der
Stimmberechtigten von
drei Bundesländern
Verschiedenen Körperschaften (Kammern)
oder Organen (Ministern, Landesregierungen) werden durch einfache Gesetze
Begutachtungsrechte von beabsichtigten Regierungsvorlagen eingeräumt.
57. Wann tritt ein Gesetz in Kraft? (auch rückwirkend möglich?)
Ein Gesetz tritt mit Ablauf des Tages, an dem das betreffende Bundesgesetzblatt versendet wird, in Kraft.
Rückwirkend können auch Gesetze in Kraft treten, ausgenommen Strafgesetze!
58. Wie lautet das Prozedere (Verfahrensweise) eines Gesetzesbeschlusses im Nationalrat?
1. Lesung (nicht verpflichtend; Besprechung allgemeiner
Grundsätze der Vorlage; Abstimmung ob Vorlage an Ausschuss zur
Vorberatung überwiesen werden soll, sonst Verwerfung; entfällt
oft !)
Vorbereitung der
Beschlussfassung des Plenums durch Ausschüsse
2. Lesung
General- und Spezialdebatte
(aufgrund des Berichtes der Ausschüsse)
3. Lesung Abstimmung des NR über die Vorlage als Ganzes à
"Gesetzesbeschluss des Nationalrates"
Übermittlung des
Gesetzesbeschlusses unverzüglich durch NR-Präsidenten an den
Bundesrat
Bundesrat: - kein
Einspruch wird erhoben
- Erhebung eines Einspruches wird unterlassen
- Erhebung eines begründeten Einspruches innerhalb von 8 Wochen
schriftlich;
ist durch den Bundesratsvorsitzenden dem NR mitzuteilen und dem
BK zur Kenntnis zu bringen
absolutes Vetorecht des
Bundesrates, wenn durch ein Gesetz
die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung oder Vollziehung
eingeschränkt wird; die ausdrückliche Zustimmung durch den
Bundesrat ist erforderlich. In bestimmt. Fällen unterliegen
Gesetzesbeschlüsse nur der Kenntnisnahme durch den BR (z.B.:
Bundesfinanzgesetze).
Bei Einspruch kann
die Vorlage vom NR entweder fallengelassen werden oder durch den
NR ein Beharrungsbeschluss gefasst werden (Anwesenheit von mind.
½ der NR-Mitglieder).
Bei Änderungen durch den NR ist der
Bundesrat erneut zu befassen.
Der Gesetzesbeschluss
ist dem BP durch den Bundeskanzler zur Beurkundung des
verfassungsmäßigen Zustandekommens des Gesetzes vorzulegen und
vom Bundeskanzler gegenzuzeichnen. Anschließend erfolgt die
Kundmachung im Bundesgesetzblatt (Teil I: Gesetze, Teil II:
Verordnungen, Teil III: Staatsverträge)
Gesetze und Verordnungen treten mit
Ablauf des Tages in Kraft, an dem das betreffende
Bundesgesetzblatt versendet wurde, ausgenommen, es wird etwas
anderes bestimmt (kann auch rückwirkend sein, ausgenommen z.B.
Strafgesetze). Der Zeitraum zwischen Veröffentlichung und
Inkrafttreten eines Gesetzes wird als "Legisvakanz"
bezeichnet.
einfaches Gesetz:
1/3 der NR-Mitglieder muss anwesend sein, einfache Mehrheit ist
erforderlich
Verfassungsgesetz: ½ der NR-Mitglieder muss anwesend sein,
2/3-Mehrheit ist erforderlich
59. Was geschieht
wenn der Bund kein Grundsatzgesetz erlassen hat?
Sind vom Bundesgesetzgeber
keine Grundsätze aufgestellt worden (Art. 12), kann die Landesgesetzgebung solche
Angelegenheiten frei regeln (z.B. Sbg.
Sozialhilfegesetz)
61. Was ist ein Beharrungsbeschluss?
Gesetzesbeschluss durch Nationalrat:
Erhebt der Bundesrat einen begründeten Einspruch gegen einen Gesetzesbeschluss des Nationalrates, kann der Nationalrat einen Beharrungsbeschluss fassen (bei Anwesenheit von mind. der Hälfte der Nationalratsmitglieder)
Gesetzesbeschluss durch Landtag:
Im Landtagsplenum werden Gesetzesbeschlüsse gefasst und an den Landeshauptmann weitergeleitet und vom LH ins Bundeskanzleramt. Die Bundesregierung kann wegen Gefährdung von Bundesinteressen (z.B. Kompetenzfrage) innerhalb von acht Wochen dem Landeshauptmann einen begründeten Einspruch bekannt geben.
Wiederholt der Landtag den Gesetzesbeschluss (= Beharrungsbeschluss), darf dieser im Landesgesetzblatt kundgemacht werden.
62. Wie kommen Landesgesetze zustande (Wer kann ein Landesgesetz initiieren)?
Die Landesgesetzgebung erfolgt durch den
Landtag
Gesetzesvorschlag:
-
Initiativantrag von mind. 2 Abgeordneten
- Volksbegehren
- Ausschussanträge
- Vorlagen der Landesregierung
bis zu 3 Lesungen
analog zum Nationalrat
Der Gesetzesbeschluss muss dem
Bundeskanzleramt durch den Landeshauptmann übermittelt werden
Bundesregierung:
- Zustimmung
- kann sich verschweigen
- kann innerhalb von 8 Wochen Einspruch erheben (Gefährdung von
Bundesinteressen) ->
an den LH
Falls ein Landesgesetz bei der
Vollziehung die Mitwirkung von Bundesorganen vorsieht, so muss
die Bundesregierung der Gesetzesvorlage zustimmen (z.B.
Angelegenheiten des Salzburger Landes-Polizeistrafgesetzes)
Der Landtag hat das Recht auf einen Beharrungsbeschluss (Wiederholungsbeschluss)
Die Beurkundung des
verfassungsmäßigen Zustandekommens des Gesetzes erfolgt durch
den Präsidenten des Landtages und der Gegenzeichnung durch den
Landeshauptmann.
Die Veröffentlichung erfolgt im
Landesgesetzblatt.
Einfaches Gesetz,
Misstrauensvotum, Beharrungsbeschluss: ½ der LT-Mitglieder
anwesend, einfache Mehrheit
Verfassungsgesetz: ½ der LT-Mitglieder muss anwesend sein,
2/3-Mehrheit ist erforderlich
63. Was ist neu am Salzburger Landes-Verfassungsgesetz 1999?
Proporz-Abschaffung (alle Partein mit entsprechenden Stimmenanteil müssen in der Landesregierung vertreten sein)
LV-G = Hauptwerk, Landesverfassungsgesetze (Stadtrecht Salzburg)
64. Wer beurkundet Landesgesetze, wer nimmt die Gegenzeichnung vor?
Die Beurkundung erfolgt durch den Präsidenten des Landtages und der Gegenzeichnung durch den Landeshauptmann.
65. Wie wird das Landesrecht vollzogen?
Die Länder sind in politische Bezirke eingeteilt, in denen die Bezirksverwaltungsbehörde die allgemeine staatliche Verwaltung in 1. Instanz führen. Bez.verw.behörden sind die BH die Bgm. der Städte mit eigenem Statut. Die Bezirksverwaltungsbehörden haben sowohl die Landesverwaltung als auch die mittelbare Bundesverwaltung zu besorgen.
66. Was geschieht, wenn Ausführungsgesetze vom Land nicht erlassen werden?
Eine Nichterlassung des Ausführungsgesetzes durch den Landesgesetzgeber führt dazu, dass der Bund die Kompetenz hiefür erhält. Sobald das Land das Ausführungsgesetz erlassen hat, tritt jenes des Bundes außer Kraft.
67. Was bedeutet es, wenn sie eine Verordnung des Landeshauptmannes in Landesgesetze finden?.
Wenn eine Verordnung des Landeshauptmannes im Gesetzblatt steht, weist es automatisch darauf hin, dass es sich um eine mittelbare Bundesverwaltung handelt.
(LH = Träger der mittelbaren Bundesverwaltung)
68. Wie kann das Volk an der Gesetzgebung mitwirken?
Außerdem Bürgerbefragung, Bürgerbegehren und Bürgerabstimmung
69. Wann kommt es zu einer Volksabstimmung?
Ergebnis zu beschlossenen Gesetz ist für
Bund u. Länder bindend (Zwentendorf, Abschaffung des Proporzes)
70. Wann muss es zwingend zu einer Volksabstimmung kommen?
- Jede Gesamtänderung
der Verfassung (Grundprinzipien) muss einer
Volksabstimmung unterzogen werden (obligatorische
Volksabstimmung),
- Unabhängig von der
Gesetzgebung ist die Volksabstimmung zur Absetzung des
Bundespräsidenten vorgesehen.
71. Welche besondere Form d. Volksabstimmung sieht die Sbg. Landesverfassung?
" Es bestehen analoge Regelungen.
" Salzburg kennt die Volksabstimmung aufgrund eines
Volksbegehrens.
" Gesetzesantrag von mehr als 10.000 Stimmen unterstützt -
Volksabstimmung muss abgehalten werden
72. Was ist ein Volksbegehren?
73. Was ist eine Volksbefragung?
74. Was ist eine Verordnung?
Jede Verwaltungsbehörde darf auf Grund der Gesetze innerhalb ihres Wirkungsbereiches Verordnungen erlassen
- verfassungsunmittelbare Verordnungen (z.B.: Notverordnung d. Bundespräsidenten
bei Krisen , ortspolizeiliche
Verordnung wie Fußgängerzone, Rasenmähen am Sonntag)
- Erlässe (auch Verwaltungsverordnungen genannt) =
generelle Weisungen an die Verwaltungs- Organe (intern
nach außen werden keine Rechte u. Pflichten
begründet)
75. Was ist das Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten?
eine Not-VO darf nur erlassen werden: (1 oder 2 und 3)
ähnliches Notverordnungs- Recht hat die Landesregierung
76. Was ist eine Wiederverlautbarung?
Der Bundeskanzler ist gemeinsam mit dem jeweils zuständigen Bundesminister ermächtigt, Gesetze die durch spätere Vorschriften (Novellen) unübersichtlich geworden sind mit verbindlicher Wirkung neu zu verlautbaren (ausgenommen ist das B-VG). Ab der Kundmachung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz nur mehr in der wiederverlautbarten Fassung anzuwenden.
Die Wiederverlautbarung
bringt Gesetze wieder in eine lesbare Form.
Die Landesregierung hat eine ähnliche
Ermächtigung zur Wiederverlautbarung von Landesgesetzen.
Die Wiederverlautbarung verliert durch
das RIS an Bedeutung.
77. Welche
Organe der Vollziehung gibt es?
Es gibt die Gerichte und die Verwaltungsbehörden. Das B-VG legt fest, dass die Justiz von
der Verwaltung in allen Instanzen getrennt ist, d.h. keine
Behörde kann zugleich als Gericht und Verwaltungsbehörde
fungieren, kein Instanzenzug kann von einer Verwaltungsbehörde
an ein Gericht oder umgekehrt gehen, es gibt kein gegenseitiges
Weisungsrecht.
78. Was wissen sie über Gerichte?
Die Gerichtsbarkeit obliegt ausschließlich dem Bund, es gibt keine Gerichte der Länder. Alle Akte der Gerichte sind
Bundesvollziehung, auch wenn die
Gerichte aufgrund von Landesgesetzen tätig werden. Die Organisation der Gerichte wird
durch Bundesgesetz geregelt.
79. Was ist der
Unterschied Zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden?
Die Gerichtsbarkeit unterscheidet sich von der Verwaltung vor allem dadurch, dass die Vollziehung in erster Linie durch unabhängige, unabsetzbare und unversetzbare Richter geschieht.
Das B-VG legt fest, das die Justiz von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt ist. Keine Behörde kann zugleich als Gericht und Verwaltungsbehörde fungieren, kein Instanzenzug kann von einer Verwaltungsbehörde an ein Gericht oder umgekehrt gehen, und es gibt kein gegenseitiges Weisungsrecht.
Gerichte: Zivil- und Strafsachen, ausgenommen Verwaltungsstrafsachen, sowie Außerstreitsachen (z.B. Verlassenschaftsangelegenheiten)
80. Was sind Behörden?
Behörden sind Einrichtungen, die mit Befehls- und Zwangsgewalt ausgestattet sind (Verordnungen u. Bescheide) (Unterschied zu Privatwirtschaftsverwaltung)
organisatorisch:
81. Welche obersten Vollzugsbehörden (Organe d. Verwaltung) gibt es?
funktionell:
82. Welche Arten der Bundesverwaltung kennen sie?
mittelbare (LH) und unmittelbare (eigene Bundesbehörden) Bundesverwaltung
83. Welche Behörden vollziehen die mittelbare und welche die unmittelbare Bundesverwaltung?
mittelbar = LH und ihm unterstellte Behörden - LH
ist an Weisungen der BR bzw. den BM gebunden
unmittelbar = eigene Bundesbehörden -
Finanzbehörden, Sicherheitsbehörden
84. Gibt es eine Behördentrennung nach Bundes- und Landesvollzug?
Laut den Kompetenzbestimmungen ist
die gesamte Hoheitsverwaltung in Bundes- und Landesverwaltung
aufgegliedert.
Bundesverwaltung:
Vollzug von Bundesgesetzen
Landesverwaltung: Vollzug von Landesgesetzen, Sonderfall Vollzug
von BG
85. Welche Aufgaben haben die sonstigen Bundesbehörden zu erfüllen?
sind im Art. 102 des B-VG aufgezählt. Zu den wichtigsten durch den Bund eingerichteten Behörden (Sonderverwaltungsbehörden) zählen:
Behörden der Finanzverwaltung (1. Inst.: Finanzämter und Zollämter, 2.
Inst.: Finanzlandesdirektion, 3. Inst.: BM für Finanzen)
Arbeitsinspektorate (-> BM für Wirtschaft und Arbeit als
Oberinstanz -> Zentral-Arbeitsinspektorat)
Bundesdenkmalamt, Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen,
Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, Fernmeldebehörden
86. Die Stellung der obersten Organe der Verwaltung?
Info:
87. Beschreiben sie das Verhältnis zwischen Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht?
Organe der Verwaltung sind zur
Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer
amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet.
Alle Verwaltungsorgane haben über Angelegenheiten ihres
Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen., soweit eine
gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht
(z.B. Datenschutz)
88. Wie erfolgt die Wahl des Bundespräsidenten?
Wahlmodus: allgemein, gleich, direkt, geheim, frei, unmittelbar, persönlich; BP ist wer mehr als die Hälfte der Stimmen aus sich vereint; erfüllt dies kein Kandidat so gibt es eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Wahlwerbern. Gibt es nur einen Kandidaten, ist die Wahl als Abstimmung durchzuführen. Aktives WR: vollendetes 18. LJ vor dem 1.1. des Wahljahres; passives WR: Überschreitung des 35. LJ vor dem 1.1. des Wahljahres und keine Angehörigen eines regierenden oder ehemals regierenden Hauses.
Eine Stichwahl zwischen den zwei besten ist
möglich.
Das Amt dauert 6
Jahre, unmittelbar folgend ist nur eine Wiederwahl zulässig. Die Angelobung erfolgt vor der
Bundesversammlung, die vom amtierenden BP oder dessen Vertreter
(Kanzler, Präsident des NR) hierzu einberufen wird. Er logiert
in der Hofburg.
89. Aufgaben des
Bundespräsidenten?
Aufgaben: (in Bundesverfassungsgesetz taxativ aufgezählt - ganz genau aufgezählt))
Entschließungen:
erfolgen normal auf Vorschlag der Bundesregierung oder Bundesminister. Sie müssen vom Bundeskanzler oder zuständigen Bundesminister gegengezeichnet werden
Notverordnungsrecht:
90. Wie kann man die Verantwortlichkeit des Bundespräsidenten unterteilen?
91. Gibt es eine Bindung des Bundespräsidenten bei der Ernennung der Bundesregierung?
Rechtlich nicht. Bei der Ernennung der
Mitglieder der Bundesregierung ist der Bundespräsident politisch
an den Willen des Nationalrates gebunden, weil dieser durch
Misstrauensvotum der gesamten Bundesregierung oder einzelnen
Regierungsmitgliedern das Vertrauen versagen kann.
(Der Bundespräsident hätte in diesem Fall die Entlassung
vorzunehmen.)
92. Was bestätigt
der Bundespräsident durch seine Unterschrift?
Das verfassungsmäßige
Zustandekommen von Gesetzen.
93. Wieso ist der Bundespräsident so mächtig geworden?
aufgrund einer Novelle des B-VG im Jahre 1929
neben einer Verlängerung der Amtsperiode des Bundespräsidenten auf sechs Jahre - auch die Direktwahl des Bundespräsidenten in der Verfassung verankert wurde
94. Kann der Bundespräsident eine ihm nicht genehme Regierung absetzen?
Wie kann die
Bundesregierung entlassen werden?
BP (ohne Vorschlag des BK) -
gesamte BR (Nationalrat)
BP nach Vorschlag des BK - einzelne Mitglieder
95. Kann man den Bundespräsidenten abwählen/Wie verliert man das Amt des BP?
Ja, Das Volk;
Die Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) kann einen Beschluss fassen über die Abhaltung einer Volksabstimmung zwecks Absetzung des Bundespräsidenten.
Die Ablehnung der Absetzung durch das Volk gilt als Neuwahl und gleichzeitig ist aber der Nationalrat ex lege aufgelöst.
96. Welcher Grundsatz trifft bei der Bundespräsidenten- Wahl nicht zu?
Verhältniswahl
97. Wie kommt die Bundesregierung bzw. Landesregierung zustande bzw. wie setzen sie sich zusammen?
Mitglieder der Bundesregierung müssen nicht dem Nationalrat angehören aber zum Nationalrat wählbar sein
98. Die Bundesregierung / Verantwortung und Aufgaben?
besteht aus dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und der Bundesminister
Verantwortlichkeit :
Aufgaben:
Staatssekretäre: (rechte Hand des Bundesministers)
99. Wie kann die Bundesregierung entlassen werden?
100. Wie wird man Bundeskanzler?
Der Kandidat müsste zuerst von einer Partei aufgestellt werden.
Der Bundeskanzler wird vom Bundespräsidenten ohne jeglichen Vorschlag ernannt.
Hier ist der Bundespräsident rechtlich völlig frei, durch die politischen Verhältnisse jedoch in seiner Entscheidungsfreiheit de facto beschränkt.
101. Wie verliert man das Amt des Bundeskanzlers
Der Bundespräsident kann den Bundeskanzler entlassen.
Er entscheidet völlig frei. Durch Misstrauensvotum
Kann man den Bundeskanzler abwählen?
Ja, bei der nächsten Wahl indirekt durch Partei
103. Landesbehörden Sbg. (organisatorisch)
Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung in den Ländern
104. Die Landesregierung
wird von Landtag mit Stimmenmehrheit gewählt. Die Wahl sämtlicher Mitglieder erfolgt in einem Wahlgang.
Bestellung der Landesregierung
Aufgaben:
Verantwortlichkeit:
105. Der Landeshauptmann:
106. Wie wird der Landeshauptmann bestellt?
Wahl durch den Landtag. Der Landeshauptmann wird vom Bundespräs. auf die Bundes-verfassung und vom Präsidenten des Landtages auf die Landesverfassung angelobt.
107. Wie lautet der Instanzenzug in der mittelbaren Bundesverwaltung ?
Der "normale"
Instanzenzug der mittelbaren BV ist:
1. Inst.:
Bezirksverwaltungsbehörde (Bundespolizeidirektion)
2. Inst.: Landeshauptmann
3. Inst.: Bundesminister (nur ausnahmsweise) -> sachlich in
Betracht kommende
Oberbehörde; kein Weisungsrecht
In wichtigen Fällen
kann die Bundesgesetzgebung Ausnahmen vorsehen z.B.:
1. Inst.: Landeshauptmann
2. Inst.: Bundesminister
Sonderfall im Fremdenwesen: und Forst. -Gemeinde u. Wasserrecht:
1. Inst.:
Bezirksverwaltungsbehörde/BPD Bezirksverwaltungsbehörde
2. Inst.: Sicherheitsdirektion UVS
3. Inst.: Bundesminister
In der unmittelbaren BV geht der Instanzenzug ausschließlich über Bundesbehörden bis zum zuständigen Bundesminister, soweit gesetzlich nichts anderes festgelegt ist.
108. Instanzenzug in der Landesverwaltung?
1. Instanz: Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Bundespolizeidirektion
2. Instanz:
Landesregierung (in allen Fällen letzte Instanz)
110. Was unterliegt der Kollegialen Beschlussfassung der Landesregierung und was sind sie?
Die Landesregierung bezeichnet in ihrer
Geschäftsordnung die Geschäfte sie der kollegialen Beschlussfassung bedürfen:
Gesetzesvorlagen
an den Landtag
Verordnungen der Landesregierung
Landesvoranschlag und Rechnungsabschluss
Anfechtung von Bundesgesetzen oder -verordnungen beim VfGH
Pragmatisierung und Beförderung von Landesbediensteten
Ernennung von leitenden Landesbeamten
111. Bezirkshauptmannschaften und was sind sie für eine Behörde? (Landesbehörden)
mögliche Instanzenzüge:
Aufgaben:
Info:
112. Welche
Sonderverwaltungsbehörden des Landes sind in Salzburg
eingerichtet?
Landesabgabenamt
Grundverkehrsbehörde
(Grundverkehrskommission am Sitz der Bezirksverwaltungsbehörde) à Vermeidung der
Zersiedelung durch Raumordnung
Agrarbehörden (1. Inst.:
Agrarbehörde Salzburg, 2. Inst.: Landesagrarsenat, 3. Inst.:
oberster Agrarsenat in Wien)
113. Was entscheidet das Landesabgabenamt?
Tourismusabgabe, Ortstaxe
114. Die Organisation der Verwaltung ? (funktionell)
Die Bundesverwaltung:
115. Was wissen sie über die Hilfsapparate der Gemeinde, Bund, Länder?
- Zur Besorgung der Geschäfte der Bundesverwaltung sind die Bundesministerien und die ihnen unterstellten Ämter berufen.
- Das Amt der Landesregierung ist als Geschäftsapparat der Landesregierung und des Landeshauptmannes in seiner Funktion als Träger der mittelbaren Bundesverwaltung eingerichtet.
- Das Gemeindeamt ist der Hilfsapparat für die Organe der Gemeinde
Behörde =
Gemeinde: Gemeindeamt
Land: Amt der Landesregierung
Bund: Bundesministerien
Amt der Salzburger Landesregierung (Hilfsapparat)
117. Wie kann man das Amt des Landeshauptmannes, Bundeskanzlers, Bundespräsidenten verlieren?
Bundespräsident:
Die Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) kann einen Beschluss fassen über die Abhaltung einer Volksabstimmung zwecks Absetzung des Bundespräsidenten.
Die Ablehnung der Absetzung durch das Volk gilt als Neuwahl und gleichzeitig ist aber der Nationalrat ex lege aufgelöst.
Bundeskanzler:
Der Bundespräsident kann den Bundeskanzler entlassen.
Er entscheidet völlig frei. Durch ein Misstrauensvotum der Bundesregierung
Landeshauptmann:
Durch Abwahl bei der nächsten Landtagswahl, Misstrauensvotum des Landtages (einfache Mehrheit)
118. Wo ist das
Gemeinderecht geregelt/Was sind die Rechtsquellen des Salzburger
Gemeinderechts?
Die Grundsätze des Gemeinderechtes sind im B-VG geregelt. Es obliegt der Landesgesetzgebung, das
Gemeinderecht nach diesen Grundsätzen näher zu regeln. Der Bund
hat sich aber die Regelung einzelner Angelegenheiten (z.B.
Aufsicht der Gemeinden in Angelegenheiten des eigenen
Wirkungsbereiches im Bereich der Bundesvollziehung) vorbehalten
(-> Bundesgemeindeaufsichtsgesetz).
Die wichtigsten Gesetze für das
Gemeinderecht im Land Salzburg ist für die Landgemeinden die Salzburger Gemeindeordnung 1994 (einfaches Gesetz) und für die Stadtgemeinde
Salzburg das Salzburger
Stadtrecht 1966
(Landesverfassungsgesetz).
119. Was kennzeichnet
eine Gemeinde?
Die Gemeinde ist eine Gebietskörperschaft. Sie hat das Recht auf Selbstverwaltung und ist zugleich ein Verwaltungssprengel
(im übertragenen Bereich z.B. für Wahlen, Staatsbürgerschaft).
Die Gemeinde ist ein
selbständiger Wirtschaftskörper mit dem Recht Vermögen aller
Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen,
wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben und im Rahmen der
Finanzverfassung ihren Haushalt selbständig zu führen und
Abgaben vorzuschreiben (unterliegt der Gemeindeaufsicht).
Der Österreichische
Städtebund und der Österreichische Gemeindebund sind die
Interessensvertretungen der Gemeinden gegenüber Bund und
Ländern.
120. Welche Organe
der Gemeinde gibt es?
Das B-VG bestimmt, dass in den
Gemeindeordnungen als Organe
jedenfalls der Gemeinderat, der Gemeindevorstand und der
Bürgermeister vorzusehen sind. Daneben können durch die
Landesgesetzgebung auch weitere Gemeindeorgane eingerichtet
werden so im Land Salzburg geschehen durch die Einrichtung
von ermächtigten Ausschüssen.
121. Was wissen Sie
über die Gemeindevertretung?
Sie hat den
Gemeindevoranschlag und Rechnungsabschluss zu beschließen. Sie
ist im eigenen Wirkungsbereich stets die höchste sachlich in
Betracht kommende Oberbehörde.
Soweit die Gemeindeordnung einzelne Aufgaben nicht dem
Bürgermeister oder der Vorstehung zuweist, sind diese der
Gemeindevertretung zu übertragen ("Generalkompetenz der
Gemeindevertretung"). Die Gemeindevertretung wird bei
Statutarstädten als "Gemeinderat" bezeichnet.
122. Was wissen Sie
über die Gemeindevorstehung?
Die Gemeindevorstehung entspricht
einer "Gemeinderegierung", sie wird in Städten
als "Stadtrat", bei Statutarstädten als
"Stadtsenat" bezeichnet. Ihr obliegen z.B.
die Entscheidung
über Berufungen gegen Bescheide des Bürgermeisters in
Gemeinde-Abgabensachen
die Entscheidung in diversen dienst- und
besoldungsrechtliche Einzelangelegenheiten
die Entscheidung über den Erwerb und die Veräußerung
von unbeweglichen Sachen bis zu einer bestimmten Wertgrenze (-> darüber hinaus ist die Gemeindevertretung
zuständig)
123. Was wissen Sie
über den Bürgermeister?
Der Bürgermeister wird im Land Salzburg direkt gewählt
seit 1999, passiv wahlberechtigt
sind nur österr. Staatsbürger. Ihm obliegen z.B.
die Besorgung
behördlicher Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich in 1. Instanz
die Besorgung aller Angelegenheiten des übertragenen
Wirkungsbereiches
der Abschluss von Rechtsgeschäften des laufenden Amts-
und Betriebsaufwandes bis zu bestimmten Wertgrenzen
der Abschluss von Rechtsgeschäften über bewegliche
Sachen und die Vergabe von Arbeiten und Lieferungen bis zu
bestimmten Wertgrenzen
die dienst- und besoldungsrechtliche Maßnahmen bei
kurzfristigen Dienstverhältnissen und bei
Karenzurlaubsvertretungen bis zu einem Jahr
der Ausspruch einer Entlassung eines Gemeindebediensteten,
wobei diese Entlassung im Nachhinein durch die Gemeindevorstehung
bestätigt werden muss
die Vertretung der Gemeinde nach außen (repräsentative
Aufgabe)
Der Bürgermeister kann einzelne
Gruppen von Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches
einzelnen Mitgliedern der Gemeindevorstehung zur Besorgung in
seinem Namen übertragen. Ab einer gewissen Gemeindegröße hat
dies zu geschehen.
124. Was wissen Sie
über den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde?
Der eigene Wirkungsbereich ist das Kernstück der Selbstverwaltung
einer Gemeinde. Neben den Rechten
als selbständiger Wirtschaftskörper umfasst der eigene Wirkungsbereich alle Angelegenheiten, die im
ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der in der
Gemeinde verkörperten örtlichen Gemeinschaft gelegen und
geeignet sind, durch die Gemeinschaft innerhalb ihrer örtlichen
Grenzen besorgt zu werden.
Der eigene Wirkungsbereich der Gemeinde
ist der ihr durch
die Verfassung garantierte Raum der Selbstverwaltung, in dem sie ihre Aufgaben
im Rahmen der
Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes
in eigener Verantwortung
frei von Weisungen
unter Ausschluss eines ordentlichen Rechtsmittels an
Verwaltungsorgane außerhalb der Gemeinde besorgen.
Die Gesetze haben
Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches ausdrücklich als
solche zu bezeichnen ("Bezeichnungspflicht", sonst
fallen die Angelegenheiten in den übertragenen Wirkungsbereich).
Im B-VG sind eine Reihe von Angelegenheiten angeführt, die im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen sind:
Bestellung der
Gemeindeorgane und der Gemeindebediensteten
örtliche Sicherheitspolizei
Verwaltung der Verkehrsflächen der Gemeinde
örtliche Marktpolizei, Gesundheitspolizei, Baupolizei,
Feuerpolizei,
örtliche Raumplanung
1. Inst.: Bürgermeister
2. Inst.: Gemeindevertretung (ausgenommen Abgabenangelegenheiten)
3. Inst.: Gemeindevorstehung (Abgabenangelegenheiten)
Gegen letztlinstanzliche Bescheide ist das außerordentliche Rechtsmittel
der Vorstellung an die Aufsichtsbehörde zulässig (entscheidet kassatorisch).
Staatliche Aufsicht
im eigenen Wirkungsbereich (durch Bund und Land): Die Gemeinde ist bei der Besorgung des eigenen
Wirkungsbereiches strikt an die Gesetze und Verordnungen von Bund
und Land gebunden. Zur Wahrung der Gesetzmäßigkeit kann das außerordentliche Rechtsmittel
der Vorstellung gegen den
letztinstanzlichen Bescheid eines Gemeindeorgans an die
Aufsichtsbehörde erhoben werden (innerhalb von 2 Wochen).
Zuständige
Aufsichtsbehörde in Angelegenheiten der Bundesvollziehung ist
der LH, in Angelegenheiten der Landesvollziehung die
Landesregierung. Die
Aufsichtsbehörde hat den letztinstanzlichen Bescheid eines
Gemeindeorgans, gegen den eine Vorstellung erhoben wurde,
aufzuheben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an
die Gemeinde zu verweisen (kassatorische Funktion der
Aufsichtsbehörde), wenn Rechte des Einschreiters durch diesen
Bescheid verletzt wurde.
Für Städte mit eigenem Statut kann
die zuständige Gesetzgebung anordnen, dass die Vorstellung an
die Aufsichtsbehörde nicht stattfindet.
125. Wo gibt es eine Delegierungsverordnung (eigener Wirkungsbereich)?
Auf Antrag einer Gemeinde kann die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches durch Verordnung (von Landesregierung oder LH) auf eine staatliche Behörde übertragen werden (z.B. in Salzburg haben viele Gemeinden die baubehördliche Bewilligung von Gewerbebetrieben an die BH delegiert). Eine solche Verordnung ist aufzuheben, sobald die Gemeinde den Antrag wieder zurücknimmt.
126. Können sie mit dem Begriff Gemeindeautonomie etwas anfangen?
Der eigene Wirkungsbereich der Gemeinde ist der ihr durch die Verfassung garantierte Raum der Selbstverwaltung, in dem sie ihre Aufgaben
- ihm Rahmen der Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes,
- in eigener Verantwortung
- frei von Weisungen und
- unter Ausschluss eines ordentlichen Rechtsmittels an Verwaltungsorgane außerhalb der Gemeinde besorgt
127. Wo gibt es überall das Rechtsmittel der Vorstellung?
Zur Wahrung der Gesetzmäßigkeit kann das außerordentliche Rechtsmittel der Vorstellung gegen den letztinstanzliche Bescheid eines Gemeindeorgans an die Aufsichtsbehörde erhoben werden.
128. Was wissen Sie über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde?
Angelegenheiten die im Auftrag und
nach Weisung vom Bund und Länder an die Gemeinden übertragen
werden (Staatsbürgerschaften, Meldewesen).
Wer ist Behörde im übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde
| eigener Wirkungsbereich: | übertragener Wirkungsbereich: |
ortspolizeiliche Verordnungen |
|
129. Das Verordnungsrecht der Gemeinden:
In den Angelegenheiten des eigenen
Wirkungsbereiches hat die Gemeinde das Recht, durch die
Gemeindevertretung ortspolizeiliche
Verordnungen nach freier
Selbstbestimmung zur Abwehr unmittelbar bestehender, das
örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstände zu erlassen
sowie deren Nichtbefolgung als Verwaltungsübertretung zu
erklären (z.B.
Rasenmähen, Hundekotentsorgung, Lärmerregung auf öffentlichen
Flächen). Die ortspolizeilichen
Verordnungen dürfen nicht gegen bestehende Gesetze und
Verordnungen des Bundes oder des Landes verstoßen. Bei den
ortspolizeilichen Verordnungen handelt es sich um so genannte
gesetzesvertretende Verordnungen.
Nach dem Finanz-Verfassungsgesetz kann
die Gemeinde ermächtigt werden aufgrund des sogenannten "freien
Beschlussrechtes" genau
bezeichnete Abgaben auszuschreiben (ebenfalls als
verfassungsunmittelbare Verordnung).
130. Wie heißen die Hilfsapparate und Organe der Gemeinden?
Hilfsapparat
Gemeindevertretung Vorstand
Landgemeinde: Gemeindeamt Gemeindevertretung Gemeindevorstehung
Stadtgemeinde: Stadtamt Gemeindevertretung Stadtrat
Statutarstadt: Magistrat Gemeinderat Stadtsenat
131. Was wissen Sie
über Städte mit eigenem Statut?
Eine Stadt mit eigenem Statut
(eigenem Stadtrecht) ist eine Ortsgemeinde, die neben den
Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung im
übertragenen Wirkungsbereich zu
besorgen hat. Folglich stellt eine derartige Stadt auch einen
eigenen politischen Bezirk dar. Die Bezirksverwaltungsagenden
werden vom Bürgermeister (= Bezirksverwaltungsbehörde) geführt
(im Land Salzburg nur die Stadt Salzburg).
Das B-VG sieht vor, dass einer Gemeinde
mit mind. 20000 Einwohnern auf ihren Antrag durch Landesgesetz
ein eigenes Statut (Stadtrecht) verliehen werden kann, wenn
dadurch nicht Landesinteressen gefährdet werden. Ein solcher
Gesetzesbeschluss darf nur mit Zustimmung der Bundesregierung
kundgemacht werden. Derzeit gibt es in Österreich 15 Städte mit
eigenem Statut.
Durch eine Stadterhebung erlangt eine
Stadt noch kein eigenes Statut (nur Bezeichnung der Gemeinde
ändert sich).
132. Kann Hallein eine Stadt mit eigenem Statut werden? Voraussetzungen dafür?
Nur möglich, wenn Voraussetzungen gegeben sind.
- Antrag einer Gemeinde ab 20.000 Einwohnern
- Verleihung eines eigenen Statutes mittels Landesgesetz
- Zustimmung der Bundesregierung
133. Wer ist die Staatsaufsichtsbehörde im Gemeindebereich?
134. Was sind die Ziele der Gemeindeaufsicht?
Aufgabe der Staatsaufsicht
Gebarungskontrolle
Das Land hat das Recht, die Gebarung der Gemeinde auf ihre Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit u. Zweckmäßigkeit zu prüfen
135. Die 7 Mittel der Gemeindeaufsicht:
136. Was sind Gemeindeverbände?
137. Die Kontrolle der Gesetzgebung und Vollziehung?
Das rechtsstaatliche Prinzip ist durch Kontrolleinrichtungen bzw. Kontrollrechte abgesichert
138. Was wissen Sie über die Politische Kontrolle?
Nationalrat u. Landtag hat das Recht die Vollziehung einer Kontrolle zu unterziehen
es gib das
a.) Interpellationsrecht: (Fragerecht)
b.) Das Resolutionsrecht: (Entschließungen, Verordnungen)
c.) Enqueterecht: (Untersuchungsausschüsse)
Davon unterscheidet sich die parlamentarische Enquete: (Untersuchung, Erhebung)
Kann der Nationalrat (Landtag) durch Beschluss über Angelegenheiten., in denen die Gesetzgebung Bundessache (Landessache) ist, abhalten
d.) Das Misstrauensvotum: (Misstrauensantrag)
139. Was wissen sie über Resolutionsrecht (politische Kontrolle):
(Entschließungen, Verordnungen)
140. Die finanzielle Kontrolle?
betrifft Budget und Rechnungsabschluss
141. Wie erfolgt die
finanzielle Kontrolle?
Sie erfolgt einerseits durch die Genehmigungspflicht von
Budget und Rechnungsabschluss und
andererseits durch die Rechnungshöfe.
142. Worin besteht
die rechtliche Kontrolle?
Sie besteht in
der Kontrolle
der Gesetzmäßigkeit der Vollziehung durch Rechtsmittelinstanzen
und die vorgesehenen besonderen Kontrolleinrichtungen
* VfGH
* VwGH
* UVS
* Volksanwaltschaft
der
strafrechtlichen, disziplinären und zivilrechtlichen
Verantwortlichkeit der Vollzugsorgane
143. Der Rechnungshof
144. Der Salzburger Landesrechnungshof?
145. Die unabhängigen Verwaltungssenate (UVS)
die UVS sind weisungsfreie Verwaltungsbehörden und zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung berufen (wie VwGH)
146. Der Verwaltungsgerichtshof?
Der VwGH ist zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung berufen (Sitz in Wien)
147. Über welche Bescheide entscheidet der VwGH?
148. Wo gibt es
überall Bescheidbeschwerde?
Bei den
Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts. (VwGH. u. VfGH.)
Der VwGH erkennt über Beschwerden, in denen
Rechtswidrigkeit von Bescheiden der Verwaltungsbehörden
einschließlich der UVS (= Bescheidbeschwerde) behauptet wird.
Die Beschwerde kann nur nach Erschöpfung des Instanzenzuges
erhoben werden.
Der VfGH. erkennt als
Sonderverwaltungsgerichtshof über Beschwerden gegen Bescheide
der Verwaltungsbehörden, soweit der Beschwerdeführer behauptet,
- in einem verfassungsgesetzlich Gewähr leisteten Recht oder
- wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung,
- eines verfassungswidrigen Gesetzes oder
- eines rechtswidrigen Staatsvertrages
in seinen Rechten verletzt worden zu sein.
Die Beschwerde kann erst nach Erschöpfung des Instanzenzuges erhoben werden.
Das stattgebende Erkenntnis hat kassatorische (aufhebende) Wirkung.
149. Was bedeutet Säumisbeschwerde?
Eine Säumnisbeschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann nur erhoben werden, wenn die oberste Instanz nicht binnen 6 Monaten in der Sache entschieden hat. In diesem Fall entscheidet der VwGH in der Sache selbst ("reformatorisch"), d.h. er erlässt anstelle der säumigen Behörde den Bescheid.
150. Der Verfassungsgerichtshof?
Der VfGH ist zur Entscheidung in allen verfassungsrechtlichen Streitfragen berufen (betrifft Gesetze, Verordnungen und Bescheide)
151. Welche Kompetenzen hat der Verfassungsgerichtshof?
Die Beschwerde kann nur nach Erschöpfung des Instanzenzuges gemacht werden und muss binnen 6 Wochen beim VfGH eingebracht werden und entscheidet kassatorisch.
| Vw | Bereich | 1. Instanz | 2. Instanz | 3. Instanz | Bemerkung |
| mBVw | BBh/LBh | BVwBh (BPolDir) | LH | Gewerberecht bis 2002 | |
| BVwBh (BPolDir) | LH | BMI | nur ausnahmsweise | ||
| LH | BMI | ||||
| BVwBh | UVS | Gewerbe-, Forst-, Wasserrecht ab 2002 | |||
| BVwBh | SID | BMI | Sicherheitswesen | ||
| üWB GM | BM | LH | StadtVw. | ||
| BM | BH | GMVw | |||
| uBVw | Sonderbh | FA | LFD | BMF | Finanzwesen |
| Zollamt | LFD | BMF | Zollwesen | ||
| Arbeitsinspektorate | BM-W/A | Wirtschaft u. Arbeit | |||
| Berghauptmannsch. | BM-W/A | Wirtschaft u. Arbeit | |||
| BPolDir | SID | BMI | Sicherheitswesen | ||
| Bezirksschulrat | Landschulrat | BM B/W/K | Bildung, Wissenschaft, Kultur | ||
| LVw | normal | BVwBH (BPolDir) | Landesreg. | ||
| Ausnahmen | LReg | Jagdge, Naturschutzgesetz | |||
| Amt d. LReg | LReg | Beamtendisziplinarrecht | |||
| Agrarbh. Sbg. | L esagrarsenat | ||||
| üWB GM | BM | LReg | StadtVw | ||
| BM | BH | LReg | GMVw | ||
| GM | eig WB | BM | GM-Ver | Vorstellung | |
| BM | GM-Vorstehung | Vorstellung | in Abgabenang |