Allgemeine
Beförderungsbedingungen: (Verordnung
des BM für Verkehr, Innovation und Technologie)
Die Beförderungsbedingungen gelten für
alle Fahrten der Personenbeförderung im Sinne des
Kraftfahrliniengesetzes.
Jeder Fahrgast, der eine Fahrt im
Kraftfahrlinienverkehr in Anspruch nimmt, unterwirft sich diesen
Bedingungen.
Die Beförderung erfolgt nach Maßgabe der
vorhandenen Plätze. Es besteht Beförderungspflicht und während
der Fahrt sind die Fahrgäste über die nächste Haltestelle
akustisch oder optisch zu Informieren.
Die Kursfahrten sind Fahrplanmäßig
durchzuführen. Der Fahrplan ist an den Haltestellen wenigstens
auszugsweise Anzuschlagen und im Fahrzeug mitzuführen.
Verhalten der Fahrgäste:
Die Fahrgäste haben die Anlagen sowie die
Busse schonend zu benützen und ein die Sicherheit des Betriebes
beeinträchtigendes Verhalten zu unterlassen.
Den Fahrgästen ist im Besonderen
untersagt:
Mit dem Lenker während der Fahrt mehr
als notwendig zu sprechen
Den Lenker zu behindern
Die Außentüren während der Fahrt zu
öffnen
In den Linienfahrzeugen zu rauchen
In den Fahrzeugen zu lärmen, oder
techn. Geräte zu verwenden, die den Lenker oder andere
Fahrgäste belästigen könnten
Das Fahrzeug mit Rollschuhen oder
Inline-Skates zu betreten
In allen die Benützung des Fahrzeuges
betreffenden Angelegenheiten haben die Fahrgäste den
Anordnungen des Personals folge zu leisten
Die Verkehrsunternehmen sind
berechtigt, bei Schäden oder Verunreinigungen, eine
Reinigungsgebühr bzw. Instandsetzungsgebühr einzuheben
Ausschluss von der Beförderung:
Ausgeschlossen von der Beförderung sind:
Personen ohne gültige Fahrkarte
Personen die an einer
anzeigepflichtigen Krankheit leiden, Trunkenheit,
unangebrachtes Benehmen oder andere Fahrgäste
belästigen
Kinder unter 6 Jahren ohne
Begleitperson;(Begleitperson ist ein Kind ab dem
vollendeten 15. Lebensjahr)
Personen die geladene Schusswaffen mit
sich führen (ausgenommen Organe der öffentlichen
Sicherheit)
Fahrkarten:
Fahrkarten sind unaufgefordert beim
Lenker oder Fahrscheinautomaten zu lösen bzw.
Vorverkaufsscheine vorzuweisen bzw. zu entwerten.
Jeder Fahrgast muss im Besitz eines
gültigen Fahrscheines sein und dieser ist bis zum Ende
der Fahrt aufzubewahren
Ausweise die zu einer
Fahrpreisermäßigung berechtigen sind vorzuweisen
Jeder Fahrgast der ohne gültige
Fahrkarte angetroffen wird, hat zusätzlich zum normalen
Tarif eine Mehrgebühr zu bezahlen
Bei stärkerem Andrang können die
Inhaber von gültigen Fahrkarten vor allen anderen
Fahrgästen zur Mitfahrt berücksichtigt werden.
Mit dem Erwerb einer Fahrkarte ist
kein Anspruch auf einen Sitzplatz und auf eine
Beförderung in einem bestimmten Fahrzeug verbunden.
Besonders gekennzeichnete Sitze sind
hilfsbedürftigen Fahrgästen zu überlassen.
Beförderung von Gepäck und Tieren:
Gegenstände die der Fahrgast ohne
Behinderung der anderen Fahrgäste über oder unter dem
Sitz unterbringen kann gelten als Handgepäck.
Handgepäck wird unentgeltlich befördert.
Darüber hinaus kann jeder Fahrgast
gegen Entrichtung des festgelegten Entgeltes Reisegepäck
zur Beförderung mitnehmen.
Die Lenker können die Übernahme von
Gepäck ablehnen, wenn für die ordnungsgemäße
Unterbringung nicht genügend Platz vorhanden ist.
Ausgeschlossen von der Beförderung
als Handgepäck bzw. Reisegepäck sind Gegenstände:
1. von mehr als 25 Kilogramm
2. die wegen ihrer Größe nicht verladen werden können
3. deren Inhalt aus gefährlichen Stoffen gemäß
Chemikaliengesetz, oder aus explosiven Stoffen bestehen
Hunde mit einem bisssicheren Maulkorb
dürfen mitgeführt werden, wenn sie ohne Belästigung
der anderen Fahrgäste untergebracht werden können. Sie
müssen getragen oder an einer kurzen Leine geführt
werden. Für die Beförderung muss der halbe Preis
entrichtet werden, ausgenommen Blindenhunde.
Sonstige kleine Tiere dürfen in
geeigneten Behältern oder auf den Schoß unentgeltlich
mitgeführt werden.
Rückerstattung des
Beförderungspreises:
Beförderungspreise können auf Verlangen
unter folgenden Voraussetzungen rückerstattet werden:
Wenn eine Fahrt entfällt, oder ein
Fahrgast in ein vom Lenker als vollbesetztes Fahrzeug
nicht aufgenommen werden kann
Bei der Rückerstattung des
Beförderungspreises für ermäßigte Fahrkarten werden
die bereits zurückgelegten Fahrten zum vollen Preis
angerechnet.
Die Rückerstattungsanträge sind innerhalb
von 14 Tagen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer unter Rückgabe
der Fahrkarte zu stellen.
Haftung:
Bei Tötung oder Verletzung von
Fahrgästen haftet das Unternehmen nach den gesetzlichen
Vorschriften des Kraftfahrzeughaftpflichtgesetzes.
Für Sachschäden auch an
mitgeführtem Handgepäck haftet das Unternehmen dem
Fahrgast nach denselben Vorschriften, jedoch bei leicht
fahrlässig verursachten Schäden nur bis 200 .
Das Unternehmen übernimmt keine
Gewähr für die Durchführung der fahrplanmäßigen
Fahrt. Insbesondere haftet das Unternehmen nicht für
Schäden, die durch Verspätung oder durch den Ausfall
von Fahrten entstanden sind.