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Allgemeine Beförderungsbedingungen:
(Verordnung des BM für Verkehr, Innovation und Technologie)


Die Beförderungsbedingungen gelten für alle Fahrten der Personenbeförderung im Sinne des Kraftfahrliniengesetzes.

Jeder Fahrgast, der eine Fahrt im Kraftfahrlinienverkehr in Anspruch nimmt, unterwirft sich diesen Bedingungen.

Die Beförderung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Plätze. Es besteht Beförderungspflicht und während der Fahrt sind die Fahrgäste über die nächste Haltestelle akustisch oder optisch zu Informieren.

Die Kursfahrten sind Fahrplanmäßig durchzuführen. Der Fahrplan ist an den Haltestellen wenigstens auszugsweise Anzuschlagen und im Fahrzeug mitzuführen.

Verhalten der Fahrgäste:

Die Fahrgäste haben die Anlagen sowie die Busse schonend zu benützen und ein die Sicherheit des Betriebes beeinträchtigendes Verhalten zu unterlassen.

Den Fahrgästen ist im Besonderen untersagt:

Ausschluss von der Beförderung:

Ausgeschlossen von der Beförderung sind:

Fahrkarten:

Beförderung von Gepäck und Tieren:

1. von mehr als 25 Kilogramm
2. die wegen ihrer Größe nicht verladen werden können
3. deren Inhalt aus gefährlichen Stoffen gemäß Chemikaliengesetz, oder aus explosiven Stoffen bestehen

Rückerstattung des Beförderungspreises:

Beförderungspreise können auf Verlangen unter folgenden Voraussetzungen rückerstattet werden:

Die Rückerstattungsanträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer unter Rückgabe der Fahrkarte zu stellen.

Haftung:

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