Der Antarktisvertrag ist ein Vertragswerk, in dem sich die Unterzeichner verpflichten, die Antarktis südlich des 60. Breitengrades ausschließlich für friedliche Zwecke zu nutzen. Souveränitätsansprüche werden für die Vertragsdauer ausgesetzt. Ausdrücklich gefördert werden die friedliche Forschung und der freie Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Errichtung von Militärbasen und der Einsatz von Waffen (z.B. Kernwaffenversuche) sowie die Lagerung von Atommüll ist untersagt.
Die Verhandlungen zum Antarktisvertrag waren eine Folge des sehr erfolgreichen Internationalen Geophysikalischen Jahres 1957/58. Damals wurde die Südpolarregion zum geophysikalischen Forschungsthema des Jahres gewählt. Die Resonanz war ungeheuer groß. 40 Nationen beteiligten sich an diesem Forschungsjahr. 12 Nationen führten Expeditionen durch. Die politische Situation war, dass es Streitigkeiten zwischen den Staaten mit Territorialansprüchen gab und die beiden Supermächte USA und UDSSR ihr starkes Interesse an der Antarktis bekundeten, ohne Gebietsansprüche zu stellen. Die Diplomatie der Staaten brachte es fertig, sich darauf zu einigen, die Souveränitätsansprüche für die Dauer des Forschungsjahres auszusetzen. Da das Forschungsjahr für alle beteiligten Staaten inhaltlich und atmosphärisch außerordentlich erfolgreich verlief, wurde die Anregung eingebracht, den Zustand vertraglich festzuhalten.
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